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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Das Amt für Teilhabe und Soziales trägt aktiv zur Inklusion bei. Menschen mit Behinderungen sollen Unterstützung finden, um das Leben in der Gesellschaft möglichst so gestalten zu können wie Menschen ohne Behinderung.

Die durch den Landkreis Leer als Kostenträger bewilligten Leistungen können unter anderem in den Bereichen Kindertagesstätten, Schulen, Arbeit, Wohnen, Mobilität oder auch bei der Förderung sozialer Kontakte Unterstützung bieten.

Wer hat einen Anspruch auf Eingliederungshilfen?

Die Eingliederungshilfe bewilligt Hilfen für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen, wenn

  • eine Behinderung vorliegt oder droht,
  • es dadurch zu relevanten Einschränkungen im täglichen Leben bzw. in der Teilhabe an der Gesellschaft führt,
  • andere Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Renten- oder Unfallversicherungsträger) nicht vorrangig zuständig sind.

Die möglichen Leistungen der Eingliederungshilfe sind vielfältig und werden individuell ausgestaltet. Im Fokus soll dabei immer die größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit der Menschen stehen.

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