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Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Mit dem Schuleintritt teilt sich beim Landkreis Leer der Zuständigkeitsbereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche auf. Möchten Sie Leistungen für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, seelischen, geistigen und/ oder Mehrfachbeeinträchtigung beantragen, finden Sie hier die Ansprechpartner im Amt für Teilhabe und Soziales.

Ab Schuleintritt wechselt die Zuständigkeit für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit einer vorrangig seelischen Beeinträchtigung zum Amt für Kinder, Jugend und Familie im Bereich Hilfen & Förderungen.

Gruppe von Kindergartenkindern, die zusammen mit der Betreuerin auf dem Boden sitzen.
© Okdana Shufrych-AdobeStock.com

Leistungen

Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche können bei entsprechendem Bedarf Hilfen gewährt werden. Die Notwendigkeit der Hilfen wird durch das Amt für Teilhabe und Soziales immer individuell geprüft. Es kann daher vorkommen, dass die tatsächlich bewilligte Hilfe von der beantragten Leistung abweicht.

  • Leistungen der heilpädagogischen Frühförderung. Die Diagnostik erfolgt über die AWO Leer, in der Beratung werden den Eltern mögliche Frühförderpraxen angeboten
  • Heilpädagogische Maßnahmen in der Kindertagesstätte
  • Leistungen in Sprachheilkindergärten
  • Schulassistenz
  • Ambulante Autismustherapie
  • Leistungen über Tag und Nacht (ehemals stationär)
  • Hilfsmittel

Beratung

Beratung und Informationen zu Leistungen der Eingliederungshilfe sind vertraulich und kostenfrei. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Weitergehende Fragen zu den Themen Rehabilitation und Teilhabe beantworten zudem bundesweit die Beratungsangebote der Ergänzenden Unabhängigen Teilberatungen (EUTB).

Antrag & Ablauf

Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche können durch die Eltern oder Personensorgeberechtigten beantragt werden. Institutionen, Gemeinden und Einrichtungen ist dieses nicht möglich.

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung beim Amt für Teilhabe und Soziales werden durch die Sachbearbeitung die grundsätzliche Zuständigkeit und die Vollständigkeit des Antrages geprüft. Eventuell werden auch weitere benötigte Antragsunterlagen von Ihnen angefordert. Ist Ihr Antrag vollständig, wird das Gesundheitsamt des Landkreises Leer mit dem weiteren Verfahren beauftragt.

Hier wird durch ärztliches Fachpersonal eine Personenkreiszuordnung vorgenommen. Diese erfolgt zum einen anhand einer Sichtung der vorliegenden ärztlichen und diagnostischen Unterlagen. Zum anderen kann eine Einladung zum ärztlichen Gespräch oder zu einem Entwicklungsscreening erfolgen.

Gleichzeitig wird durch pädagogische Mitarbeiter:innen der individuelle Bedarf Ihres Kindes sowie die Zweckmäßigkeit der Maßnahme geprüft. Zur Terminabstimmung erfolgt eine telefonische oder postalische Kontaktaufnahme.

Die Bedarfsermittlung findet in der Lebenswelt (bspw. Krippe, Kindergarten, Schule oder im häuslichen Umfeld) des Kindes oder Jugendlichen statt. Im Anschluss werden in einem Gespräch die passende Förderung und deren Zielsetzung besprochen. Diese kann durchaus von der beantragten Leistung abweichen und wird immer individuell dem Bedarf des Kindes und Jugendlichen angepasst. 

Die konkreten Verfahrensschritte und die Dokumentation orientieren sich dabei an dem Bedarfsermittlungsinstrument Niedersachsen B.E.Ni.

Nach der vollständigen Prüfung des Antrages erhalten Sie von der Sachbearbeitung einen rechtsgültigen Bescheid. Mit dem Vorliegen eines Bewilligungsbescheides zur Kostenübernahme kann anschließend eine geeignete Einrichtung bzw. ein Leistungserbringer die bewilligte Hilfe umsetzen.


Hier erhalten Sie Hilfe

Fragen zur Antragstellung, zu einzureichenden Unterlagen oder zu erhaltenen Bescheiden richten Sie bitte an die Ansprechparter:innen aus der Sachbearbeitung. Hier richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der antragstellenden Person.

Für vorrangig sozialpädagogische Fragestellungen (bspw. inhaltliche Fragen zu beantragten oder laufenden Hilfen, Rückfragen zu Zielplanungen, erhaltene Gesprächstermine) wenden Sie sich bitte an die zuständige Person aus der Bedarfsermittlung.

Sachbearbeitung

Nachname
Telefonnummer

A - Ch

0491 926 1310

Ci - F

0491 926 1654

G - Kr

0491 926 1680

Ks - Mn

0491 926 1864

Mo - Schm

0491 926 1504

Schn - Z

0491 926 1519

Bedarfsermittlung

Wohnort
Telefonnummer

Leer & Jümme

0491 926 1898

Westoverledingen & Ostrhauderfehn

0491 926 1859

Rhauderfehn & Borkum

0491 926 1858

Moormerland

0491 926 1870

Hesel & Uplengen

0491 926 1869

Bunde & Jemgum

0491 926 1967

Weener

0491 926 3526
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