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Tierseuchen

Tierseuchen sind trotz der großen Fortschritte der Wissenschaft eine große Gefahr für die Tierbestände und die menschliche Gesundheit. Insbesondere hochansteckende Tierseuchen wie die Maul- und Klauenseuche, die Schweinepest oder die Geflügelpest verursachen erhebliche wirtschaftliche Schäden. 

Schwerpunkte im Bereich der Tierseuchenbekämpfung des Landkreises Leer sind die Vorbeugung gegen die Einschleppung übertragbarer Tierkrankheiten und effektive Bekämpfungsmaßnahmen bei einem Ausbruch einer Tierseuche. Diese sollen durch vorbeugende Maßnahmen, Überwachung des Tierverkehrs und die Meldepflicht von Seuchen und Krankheiten erreicht werden.

Alle Nutztierbestände im Kreisgebiet sind erfasst und unterliegen der Aufsicht durch das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sowie der Untersuchungspflicht zur Erkennung besonderer Tierseuchen. Betriebe, die neu mit der Tierhaltung beginnen wollen, müssen ihre Bestände dem Veterinäramt anzeigen.

Newcastle-Disease (atypische Geflügelpest)

Das Friedrich-Löffler-Institut warnt aktuell vor der Verbreitung der Newcastle-Disease in Hühner- und Putenbeständen und teilt mit, dass nach 30 Jahren ohne Ausbrüche im Februar 2026 gleich mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt wurden. 

Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende Tierseuche Newcastle-Disease wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als atypische Geflügelpest bezeichnet. Die klassische Geflügelpest und die atypische Geflügelpest verlaufen nicht nur mit ähnlichen krankhaften Symptomen, sondern haben einen ähnlich fatalen Verlauf mit hohen Erkrankungs- und Verlustraten im Bestand. In beiden Fällen müssen die nachgewiesen betroffenen Bestände auf Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechts getötet werden. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen.

Der große Unterschied zwischen klassischer und atypischer Geflügelpest ist aber, dass Hühner und Puten gegen die atypische Geflügelpest (Newcastle-Disease) geimpft werden können und müssen.

Weitere Informationen stellt das Friedrich-Löffler-Institut bereit.

Aufruf zur Impfung von Hühnern und Puten gegen Newcastle-Disease

Das Veterinäramt des Landkreises Leer ruft Tierhalter dazu auf, ihre Hühner und Puten gegen Newcastle-Disease impfen zu lassen.  

„Tierhalter können und müssen im Voraus aktiv werden und ihre Hühner und Puten regelmäßig gegen die Newcastle-Disease impfen lassen“, heißt es aus dem Kreishaus. Eine einmalige Impfung ist nicht ausreichend, die Tiere müssen grundimmunisiert und in regelmäßigen Abständen nachgeimpft werden. Jede Impfung ist ordnungsgemäß zu dokumentieren. Das Veterinäramt empfiehlt, den Impfstatus der Hühner und Puten mit dem Tierarzt abzusprechen.

Das Veterinäramt steht ebenfalls bei Fragen rund um die Impfung von Geflügel und ebenso zur allgemeinen Biosicherheit im Geflügelbestand gerne zur Verfügung. 

Aviäre Influenza/Geflügelpest (AI)

Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch viele andere Vögel sind empfänglich.

Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. 


Geflügelpest: Was ist zu beachten?

Das Veterinäramt erklärt, welche Schutzmaßnahmen nötig sind

Im Landkreis Leer wurde am 1. März 2026 der Ausbruch der Geflügelpest in einer privaten Tierhaltung festgestellt. In diesem Zusammenhang wird auf die Einhaltung folgender Schutzmaßnahmen hingewiesen:

  • Innerhalb der Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern sowie der Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb gilt eine Aufstallpflicht für Geflügel und Tauben. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Hobby- und Kleinsthaltungen ab dem ersten gehaltenen Tier.
  • Im übrigen Kreisgebiet gilt weiter die Aufstallpflicht für Geflügelhaltungen mit 50 oder mehr Tieren. Tauben sind hier ausgenommen und zählen bei der Ermittlung der Anzahl des gehaltenen Geflügels nicht mit.
  • Tierhalter in der Schutz- und Überwachungszone sind verpflichtet, dem Veterinäramt die Anzahl der gehaltenen Vögel (Geflügel und Tauben), deren Nutzungsart sowie den Standort der Haltung zu melden. Auch verendete Tiere sowie Änderungen im Bestand oder die Aufgabe der Tierhaltung müssen dem Veterinäramt angezeigt werden.
  • Bei Auffälligkeiten im Bestand (zum Beispiel deutliche Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme, Anstieg von Geflügelverlusten) ist ebenfalls umgehend das Veterinäramt zu informieren.

Die Änderungen können dem Veterinäramt schriftlich oder per E-Mail an veterinaeramt@lkleer.de mitgeteilt werden. Außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenende ist das Veterinäramt über die Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland (Tel.: 04462 2043 5585) zu erreichen.

Hintergrund

Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch viele andere Vögel sind empfänglich.

Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Eine Heilung der Tiere ist nicht möglich.

Seit Anfang des Jahres 2026 wurden in Niedersachsen mehr als 30 Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt. Neben kommerziellen Geflügelhaltungen sind vor allem auch Tierparks und kleinere private Haltungen stark betroffen. Aufgrund der vielfältigen Feststellungen von Geflügelpest-Ausbrüchen ist von einem hohen Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände auszugehen.

Größte Wichtigkeit hat der Schutz der Tiere vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAI-Infektionen. Dazu müssen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen zur Überwachung der Tiergesundheit konsequent eingehalten und ständig überprüft werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter (kommerzielle-, private sowie Rassegeflügelhalter) gesetzlich verpflichtet.

Trotz weltweiter hoher Anzahl an HPAI-Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln ist eine Infektion beim Menschen mit den aktuellen HPAI H5 Viren ein sehr seltenes Ereignis. Seit 2020 sind in Europa weniger als zehn Infektionen bei Menschen aufgetreten. In allen Fällen kam es zu einem milden oder einem symptomlosen Verlauf. Für beruflich exponierte Gruppen wird jedoch von einem geringen bis moderatem Risiko ausgegangen. Wer Kontakt zu infiziertem Geflügel hat, sollte sich durch adäquate Schutzkleidung vor einer möglichen Übertragung des Virus schützen.

Weitere Schutzmaßnahmen

Sollten Sie kranke oder tote Wildvögel sehen, dann beachten Sie bitte folgende Schutzmaßnahmen:

  • Fassen Sie keine toten Vögel an.
  • Verhindern Sie einen Kontakt Ihres Hundes mit toten Vögeln.
  • Betreten Sie keinen Geflügelstall 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln.
  • Reinigen Sie Ihre Schuhe nach einem Küstenbesuch.

Für alle Geflügelhalter (insbesondere für Freilandhaltungen und Offenstallsysteme) ist es wichtig, Vorsorge zu treffen, um ihre Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus der Aviären Influenza zu schützen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat. Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel ist eine erhöhte Wachsamkeit unerlässlich. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme hat der Halter unverzüglich das Veterinäramt zu informieren.

Aufstallpflicht zum Schutz gegen die Geflügelpest aufgehoben (11. April 2026)

Die Aufstallpflicht für Geflügel im Landkreis Leer wird zum morgigen Samstag, 11. April 2026, aufgehoben. Das teilte der Landkreis Leer mit. Zum Schutz des Geflügels gegen die Aviäre Influenza, besser bekannt als Geflügelpest, war am 7. November 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen worden, in der als Präventivmaßnahme die Aufstallung für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel angeordnet wurde.

Überwachungszone aufgehoben (4. April 2026)

Überwachungszone aufgehoben.

Die Überwachungszone (inklusive ehemaliger Schutzzone) rund um Moormerland wird zum 4. April 2026 aufgehoben. Die Zonen wurden am 2. März nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Moormerland eingerichtet.

In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung außerdem erneut darauf hin, dass die im November 2025 angeordnete Aufstallpflicht für mehr als 50 Stück gehaltenes Geflügel für den gesamten Landkreis Leer auch außerhalb der oben genannten Restriktionszonen weiter gilt.

Hintergrund: In einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Moormerland wurde am 2. März 2026 ein Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, wurden eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte weitere Auflagen galten. Aufgrund der Lage des Ausbruchsbetriebs befanden sich Teile dieser Restriktionsgebiete auch auf dem Gebiet des Landkreises Aurich.

Weitere Informationen unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de.

Allgemeinverfügung

Alle Auflagen für Geflügelhalter in den Zonen sind in der Allgemeinverfügung gelistet:

Update vom 25. März 2026:

Update vom 3. April 2026:



Informationsmaterial

Weitergehende Informationen sind zu finden auf der Homepage des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de sowie auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Institutes unter www.fli.de und im Merkblatt Nutzgeflügel schützen.

Maul- und Klauenseuche (MKS)

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende, akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Sie kann alle Klauentiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Rot-, Reh- und Damwild befallen. Für den Menschen stellt die MKS keine gesundheitliche Gefahr dar.

MKS verbreitet sich sehr schnell. An MKS erkrankte Tiere leiden in der Regel unter erheblichen Schmerzen. Nicht nur das Aufstehen und Laufen kann zur Qual werden, sondern die Tiere vermeiden wegen Schmerzen im Maulbereich auch das Fressen. Die geringe bzw. fehlende Futteraufnahme schwächt die Tiere zunehmend. So geht bei Milchkühen beispielsweise die Milch drastisch zurück.

In der Europäischen Union gelten für Länder mit MKS-Ausbrüchen strikte Handelsrestriktionen sowohl für lebende Klauentiere als auch deren Produkte. MKS ist eine der wirtschaftlich folgenreichsten Tierseuchen.

Seuchenlage in Deutschland

Am 10.01.2025 wurde ein Ausbruch der MKS bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg amtlich festgestellt. Es handelt sich um den Serotyp O. Entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden durchgeführt, Sperrzonen wurden eingerichtet. Diese wurden mittlerweile wieder aufgehoben. Seit dem 14.04.2025 ist auch der WOAH-Statur "MKS-frei ohne Impfung" für ganz Deutschland wiedereingesetzt.

Seuchenlage in der EU

Slowakei
In der Slowakei wurden im März und April 2025 insgesamt sechs Ausbrüche der MKS in Rinderbetrieben festgestellt. Seit dem letzten Ausbruch am 04.04.2025 wurden in dem Land keine weiteren Ausbrüche festgestellt. Die eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen konnten am 05.06.2025 wieder aufgehoben werden. Weitere Informationen unter https://slak.svps.sk/.

Ungarn
In Ungarn wurden im März und April 2025 insgesamt fünf Ausbrüche der MKS in Rinderbetrieben festgestellt. Seit dem letzten Ausbruch am 17.04.2025 wurden in dem Land keine weiteren Ausbrüche festgestellt. Auch in Ungarn wurden die eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen am 05.06.2025 wieder aufgehoben. Weitere Informationen unter https://portal.nebih.gov.hu/rszkf-kereskedelmi-informaciok.

Wichtig:
Innerhalb der EU besteht ein erhöhtes Risiko der erneuten Einschleppung des MKS-Virus nach Deutschland. Es wird dringend empfohlen, auf den Betrieben empfänglicher Arten die Biosicherheitsmaßnahmen (saubere Stallkleidung/Bestandskleidung, Quarantäne, Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, Zutritt für Betriebsfremde zu Stallhaltungen unterbinden etc.) einzuhalten.
Tierärzte können sich auf der Tierärztlichen Bereitschaftsliste der Tierärztekammer Niedersachsen eintragen, um im Falle eines Tierseuchenkrisenfalles ihre Mithilfe anzubieten. (Quelle: LAVES/ www.tierseucheninfo.niedersachsen.de)


Biosicherheit

Mit Biosicherheit Tierseuchenfälle verhindern und eindämmen
Die Biosicherheit beschäftigt sich mit der Analyse bestehender Gefahren, der Erregereinschleppung in Tierhaltungen sowie der Entwicklung von Maßnahmen, um dieses Risiko zu verkleinern oder zu verhindern.

„Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren“ gehören zu den wichtigsten Präventionsinstrumenten, die den Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie anderen mit Tieren arbeitenden Personen zur Verhinderung der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen zur Verfügung stehen.

Gemäß dem neuen EU-Recht müssen Tierhalterinnen und Tierhalter über Kenntnisse zu Tiergesundheit und Tierseuchen verfügen und sich der Verbreitungsgefahren von Tierseuchen bewusst sein. Auch müssen Tierhalterinnen und Tierhalter Maßnahmen zum physischen Schutz vor biologischen Gefahren (u. a. Umzäunung, Einfriedung, Überdachung, Reinigung, Desinfektion) umsetzen und sollten betriebsindividuelle Biosicherheitsmanagementpläne erstellen, in denen Verfahren zur Seuchenprävention beschrieben werden. Diese Maßnahmen sollten in einem Dokument schriftlich festgehalten und regelmäßig aktualisiert werden.

Im Seuchenfall sind die Leistungen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und der EU abhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Somit wird auch die Biosicherheit zukünftig bei der Leistungsgewährung eine größere Rolle spielen müssen. (Quelle: Niedersächsische Tierseuchenkasse). Entsprechende Informationen und Vorlagen zur Erstellung von Biosicherheitskonzepten für die Haltung von Rindern, Schweinen und Geflügel hat die Tierseuchenkasse unter folgendem Link veröffentlicht:
www.ndstsk.de/uebersicht/tierkoerperbeseitigung/biosicherheit 

Lumpy Skin Disease (LSD)

Aktuelle epidemiologische Lage nach Ausbrüchen in Südeuropa
Lumpy Skin Disease (LSD) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Rinder, verursacht durch Capripox-Viren. Die Krankheit ist in Afrika und im Nahen Osten endemisch und breitet sich seit einigen Jahren zunehmend in Europa und Südostasien aus. Im Sommer 2025 wurden erstmals Ausbrüche in Frankreich und Italien gemeldet. Die Übertragung des LSD Virus erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten (Arthropoden Vektoren) mechanisch über die Haut. Daher kommt es vor allem in wärmeren Jahreszeiten zu Übertragungen der Krankheit, da die höheren Temperaturen den Insektenflug begünstigen. (Quelle: Friedrich-Löffler-Institut). Das Friedrich-Löffler-Institut hat Informationen zu unter anderem Symptomen und Übertragungswegen unter Lumpy Skin Disease | Friedrich-Loeffler-Institut veröffentlicht. Auch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellt Informationen unter Lumpy Skin Krankheit | Tierseucheninfo zur Verfügung.

Blauzungenkrankheit (BT)

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer sowie Kamele, zu denen auch Alpakas und Lamas zählen, anfällig sind. Andere Tiere können sich nicht mit dem Blauzungenvirus infizieren. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich. Auch die Milch infizierter Tiere stellt keine Gefahr dar.

Übertragung

Bei dem Erreger der Blauzungenkrankheit handelt es sich um ein Virus, das nicht direkt von Tier zu Tier übertragen wird, sondern indirekt durch Gnitzen. Hierbei handelt es sich um 1 bis 3 mm große Mücken. Bei der Blutmahlzeit an einem infizierten Tier nehmen die Gnitzen die Viren mit dem Blut auf. Das Virus vermehrt sich im Insekt und wird bei der nächsten Blutmahlzeit mit dem Speichel in das nächste Tier übertragen.  Von dem Virus gibt es 24 klassische Serotypen (BTV-1-24), vorherrschend ist derzeit der Serotyp 3. Das Immunsystem erkennt jeden Serotyp separat als eigenen Krankheitserreger und ist nicht in der Lage, andere Serotypen ebenfalls zu bekämpfen. Besteht eine Immunität gegenüber einem Serotyp (z. B. durch eine Impfung gegen BTV-8) ist das Tier nicht gegen die übrigen Serotypen geschützt.

Symptome 

Der Krankheitsverlauf ist sehr variabel, es können symptomlose Verläufe auftreten bis hin zu schweren Erkrankungen. Die Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien mit Bläschenbildung und Ablösungen der Schleimhäute insbesondere an Zunge, Maul und Kronsaum.

Die Anzeichen beim Schaf sind schwerwiegender als beim Rind. Erste Symptome einer akuten Erkrankung sind etwa 7 bis 8 Tage nach der Infektion zu beobachten. Dazu gehören eine erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde sowie typische Veränderungen der Schleimhäute. Es kommt zur Schwellung der Maulschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge und der Hals können anschwellen und die Zunge kann aus dem Maul hängen. Der Kronsaum kann sich entzünden und es kommt zu Lahmheiten. Bei tragenden Tieren kann es zu Fehlgeburten kommen.

Schutz und Behandlung

Die Symptome können durch z. B. Fiebersenker, Schmerzmittel oder Entzündungshemmer behandelt werden. Eine Bekämpfung des Virus selber ist im Tier nicht möglich. Da die Übertragung des Virus nicht von Tier zu Tier stattfindet, sondern über Gnitzen, ist der Schutz vor diesen entscheidend. Mögliche Bekämpfungsmaßnahmen sind:

  • Reduzierung der Gnitzen durch Vermeidung von Staugewässern (z. B. auf Weiden)
  • Insektenbekämpfung im Stall (Ventilatoren im Stall oder Lavendel bzw. Eukalyptus)
  • Aufstallung empfänglicher Tiere während der Dämmerung und nachts
  • Einsatz von Repellentien

Ein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 steht in der Europäischen Union zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung. Allerdings ist die Anwendung von drei BTV-3-Impfstoffen zur Seuchenbekämpfung vorerst gestattet. Es wird davon abgeraten, keine kranken Tiere zu impfen, da dies zu einer Verschlechterung der Symptomatik führen kann.

Auswirkungen auf den Handel

Gebiete, in denen der Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich bestätigt wurde, verlieren den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“. Dies betrifft neben Niedersachsen und anderen Bundesländern auch die Niederlande und Belgien. Der Verlust des BTV-Freiheitsstatus führt zur Einschränkung im innerdeutschen sowie innergemeinschaftlichen Verbringen von lebenden Tieren. Innerhalb dieser Gebiete gibt es jedoch keine Handlungsbeschränkungen, betroffenen Betriebe werden nicht gesperrt.

Anzeigenpflicht

Die Blauzungenkrankheit ist anzeigepflichtig. Tierhalter (und andere für die Betreuung der Tiere verantwortliche Personen) müssen daher den Verdacht auf und das Auftreten von BT dem zuständigen Veterinäramt mitteilen. Sobald empfängliche Tiere Symptome zeigen, ist der Haustierarzt zu informieren, damit dieser eine entsprechende Blutprobe zur Abklärung und ggf. Bestätigung des Seuchenausbruchs nehmen kann.

Weitere Informationen

Tierseucheninfo Niedersachsen

Niedersächsische Tierseuchenkasse

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Infektion mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) führt sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung, die fast immer tödlich endet. Da eine Ansteckung vornehmlich über Blut, bluthaltige Flüssigkeiten und bluthaltige Gewebe erfolgt, breitet sich die Infektion oftmals nur sehr langsam aus. Dabei reichen jedoch sehr geringe Blutmengen für eine Ansteckung aus.

Für den Menschen und andere Haustierarten ist die Afrikanische Schweinepest nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko.


Ausbrüche im Landkreis Leer

Aktuell sind dem Veterinäramt keine Ausbrüche im Landkreis Leer bekannt.


Verbot der Impfung gegen die Bovine Virus Diarrhoe (BVD)

Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine Rinderkrankheit, die weltweit vorkommt und zu den verlustreichsten Virusinfektionen bei Rindern zählt. Sie wird seit dem 01.01.2011 in Deutschland staatlich bekämpft. Im Vordergrund der Bekämpfung steht die Identifikation von persistent, also dauerhaft, infizierten Tieren (sog. PI-Tiere) und deren Entfernung aus den Beständen. Das Impfverbot verfolgt den Zweck, zu verhindern, dass in Betrieben mit dem Status „frei von BVDV“ gegen BVDV geimpfte Tiere nicht von PI-Tieren zu unterscheiden sind und dadurch ein gewährter Status gefährdet würde.


Ausbrüche im Landkreis Leer

Aktuell sind dem Veterinäramt keine Ausbrüche im Landkreis Leer bekannt.

Schild an Landstraße mit Aufschrift "Geflügelpest Beobachtungsgebiet"
© Countrypixel - AdobeStock.com

Tierseuchenbekämpfung im Überblick

Ziel ist es, mögliche Krankheiten zu erkennen, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit auszuschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern. Dazu müssen vor allem Wege von Krankheits- und Seuchenerregern aufgezeigt werden, über die sie eingeschleppt oder weiterverbreitet werden können. Daher ist es sehr wichtig, dass der Weg der Tiere immer deutlich zu erkennen ist - wie die HIT-Meldungen bei Rinderhaltern.

Durch eine gezielte Beratung der Betriebe und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zur Hygiene (Hygieneprogramme) sollen gesunde Tierbestände erhalten bleiben. In die Aufklärung über die Entstehung von Tierseuchen müssen nicht nur Nutztierhalter:innen, sondern alle Bürger:innen einbezogen werden. Durch Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit können sie Auslöser von Tierkrankheiten sein, z.B. durch das unerlaubte Verfüttern von Speiseabfällen an Wildschweine oder Schweine in der Freilandhaltung. Daher sollten keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Urlaubsländern mitgebracht werden, die hier als Speiseabfälle in eine Nutztierhaltung gelangen könnten.

Viele Erkrankungen von Tieren können durch gezielte Impf- und Hygieneprogramme vermieden werden. Dadurch werden gesunde und widerstandsfähige Bestände geschaffen. Die Beratung der Tierhalter und die Durchführung der Impfungen gegen Krankheitserreger wird in Zusammenarbeit mit den praktizierenden Tierärzte durchgeführt. Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung!

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