Ortsübliche Bekanntmachungen
Allgemeinverfügung aus dem Veterinäramt
- 10.04.2026 Aufhebung der AV zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest (07.11.2025)PDF-Datei: (149 kB)
- Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest (07.11.2025)PDF-Datei: (212 kB)
- 03.04.26 Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügungen des Landkreises Leer zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 02.03.2026 (Aufhebung Restriktionszonen)PDF-Datei: (147 kB)
- 25.03.26 Allgemeinverfügung zur Aufhebung angeordneter Maßnahmen für eine Schutzzone / Geflügelpest vom 02.03.2026 PDF-Datei: (143 kB)
- Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen Geflügelpest vom 02.03.2026PDF-Datei: (541 kB)
Bekanntmachung zur Kreiswahl 2026
- Wahlbekanntmachung Kreiswahl 2026PDF-Datei: (189 kB)
Bekanntmachung zur Landratswahl 2026
- Wahlbekanntmachung Landratswahl 2026PDF-Datei: (141 kB)
Bekanntmachung zur Kreiswahl 2021
- Nachrücken von Ersatzpersonen (10.03.2026)PDF-Datei: (119 kB)
Bekanntmachung aus dem Ordnungsamt
+aktuell keine Bekanntmachung veröffentlicht+
Bekanntmachung aus dem Bauamt
+aktuell keine Bekanntmachung veröffentlicht+
Bekanntmachung aus dem Umweltamt
Bestandserfassungen, Kartierungen sowie Kontrollen von Biotopen und Wallhecken
Der Landkreis Leer informiert darüber, dass er ganzjährig, hauptsächlich während der Vegetationszeit, im gesamten Gebiet des Landkreises Leer Bestandserfassungen, Kartierungen sowie Kontrollen von Biotopen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Wallhecken nach § 22 Abs. 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) zur Wahrnehmung seiner Aufgaben durchführen wird. Die Kartierungsarbeiten und Kontrollen im Gelände erfolgen durch fachkundige Mitarbeitende der unteren Naturschutzbehörde (Umweltamt) des Landkreises Leer. Dafür betreten diese die erforderlichen Grundstücke, ohne dabei Veränderungen, Bodenproben oder Ähnliches vorzunehmen. Es finden lediglich Kartierungsmaßnahmen bzw. Kontrollen statt. Es werden öffentlich zugängliche Flächen und kein befriedetes Besitztum angrenzend an Wohngebäude und Betriebsräume betreten.
Weiterhin werden Kontrollen von zu leistenden Kompensationsverpflichtungen im Rahmen von Ausgleichs- als auch Ersatzmaßnahmen überprüft.
Dies wird hiermit allen betroffenen Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten gemäß § 39 NNatSchG angekündigt.
Für Rückfragen steht der Landkreis Leer, Umweltamt, Bergmannstraße 37, 26789 Leer (Telefon: 0491 926-1382), zur Verfügung.
Leer, Februar 2026
Landkreis Leer
Der Landrat
Sonstige Bekanntmachungen
Aktuell wurden keine sonstigen Bekanntmachungen veröffentlicht.