Extreme Glätte: Landkreis Leer erläutert Vorgehen beim Schulausfall
Plötzlich einsetzendes Extremwetter mit Eisregen und Blitzeis hat am Freitagmorgen im Landkreis Leer für äußerst glatte Straßen gesorgt. Eltern haben beim Landkreis Leer nachgefragt, warum unter diesen Umständen trotzdem die Schule stattfindet. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, dass es gerade bei kurzfristig auftretenden extremen Wetterlagen nicht immer möglich ist, noch rechtzeitig einen generellen Schulausfall anzuordnen. Wir möchten auch noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass in solchen Fällen die letzte Entscheidung immer bei den Eltern und Erziehungsberechtigten liegt, ob sie ihr Kind in die Schule schicken oder nicht.
Im Folgenden wollen wir die Abläufe der vergangenen Nacht sowie die generelle Vorgehensweise gerne erläutern:
Einsatz in der Nacht
Bereits nachts waren die Teams des Straßen- und Tiefbauamts ein erstes Mal mit zehn Fahrzeugen im Einsatz, um die Kreisstraßen vorbeugend zu streuen. Man war zwar davon ausgegangen, dass es glatt werden könnte; die tatsächliche Entwicklung kam jedoch unerwartet. Ab etwa 5:30 Uhr setzte von Süden her kommend langsam Nieselregen ein, zunächst im Rheiderland und erst später weiter östlich im Kreisgebiet. Dieser Regen sorgte innerhalb kürzester Zeit für gefährliches Blitzeis auf den Straßen. Das Straßen- und Tiefbauamt reagierte auf die neue Lage und schickte die Einsatzfahrzeuge sofort ein zweites Mal los, um die 376 Kilometer Kreisstraßen und 250 Kilometer Radwege entlang der Kreisstraßen zu streuen. Um 6:30 Uhr meldete der Deutsche Wetterdienst schließlich eine extreme Glatteis- und Unwetterwarnung. Für einen generellen Schulausfall war es da schon zu spät.
Warum eine kurzfristige Entscheidung manchmal nicht möglich ist
Extreme Witterungsverhältnisse – insbesondere das plötzliche Entstehen von Blitzeis – können sich regional sehr unterschiedlich und innerhalb weniger Minuten entwickeln. Tritt die Gefahr wie am Freitag erst sehr spät auf, ist eine rechtzeitige Mitteilung über Schulausfälle nicht immer möglich.
Zu diesem Zeitpunkt sind viele Busunternehmen bereits unterwegs und auch zahlreiche Schülerinnen und Schüler befinden sich bereits auf dem Schulweg.
Die Rolle der Busunternehmen
Neben der Kreisverwaltung tragen insbesondere die Busunternehmen und Fahrerinnen und Fahrer eine hohe Verantwortung in solchen Situationen. Auch wenn ein Unterrichtsausfall nicht angeordnet wurde, entscheiden sie eigenständig, ob eine sichere Schülerbeförderung noch gewährleistet werden kann. Dies war zunächst möglich. Mit zunehmender Glätte mussten jedoch viele Busverbindungen eingestellt werden.
Letzte Entscheidung liegt bei den Eltern
Der Landkreis weist noch einmal darauf hin, dass Eltern und Erziehungsberechtigte stets das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob ihr Kind den Schulweg antreten kann. Wenn nach eigener Einschätzung der Weg aufgrund nicht rechtzeitig gestreuter oder geräumter Straßen zu gefährlich erscheint, dürfen Kinder zu Hause bleiben oder im Laufe des Schulmorgens vorzeitig abgeholt werden. Dies gilt auch dann, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wurde.