Erhöhtes Risiko: Warnung vor Geflügelpest
Halter sollten Vorkehrungen treffen / Aufstallpflicht könnte kurzfristig kommen
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit des Landkreises Leer weist auf die Einhaltung von Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in privaten und gewerblichen Geflügelhaltungen hin, denn die Anzahl der Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI), umgangssprachlich auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, nahm im November europaweit stark zu. In Deutschland ist vor allem Niedersachsen stark betroffen. Dementsprechend schätzt das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in seiner Risikoeinschätzung von Anfang Dezember das Risiko einer Ausbreitung des hochpathogenen aviären Influenzavirus vom Subtyp H5 (HPAIV H5) in deutschen Geflügelhaltungen sowie Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen durch direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln als hoch ein.
Aufstallpflicht möglich
Die Geflügelpest ist eine durch Viren ausgelöste und für Geflügel hochansteckende Infektionskrankheit. Oberste Priorität hat daher der Schutz des Geflügels. Aus diesem Grund empfiehlt das Veterinäramt allen Geflügelhaltern dringend, sich umgehend auf eine mögliche Aufstallpflicht einzustellen. Bei einer fortschreitenden Entwicklung des Seuchengeschehens kann diese auch kurzfristig angeordnet werden. Falls noch nicht geschehen, sollten Ställe und Ausläufe entsprechend gegen Wildvögel abgesichert werden, damit das Virus nicht eingetragen wird. Außerdem sollten die Hygienevorkehrungen überprüft und gegebenenfalls erweitert werden. Sollte es zu einer Aufstallpflicht kommen, gilt diese auch für kleine und private Geflügelhaltungen. Weitere Informationen und Hinweise stellt das Veterinäramt unter www.landkreis-leer.de/tierseuchen zur Verfügung.
Auffälligkeiten melden
Im Falle der Einschleppung des Geflügelpest-Virus in den Tierbestand ist es für die erfolgreiche Eindämmung der Seuche von größter Bedeutung, dass die Infektion schnellstmöglich erkannt wird. Tierärztinnen und Tierärzte sowie Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden daher gebeten, klinische Auffälligkeiten des Geflügelbestands, die auf eine Infektion mit dem HPAIV hindeuten können sowie eine Veränderung der Gesundheitsparameter (wie erhöhte Sterblichkeit, Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme, Abnahme der Legeleistung) dem Veterinäramt mitzuteilen.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de, auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Institutes unter www.fli.de sowie unter www.landkreis-leer.de/tierseuchen zu finden.