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Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

Bewerbungen sind bis zum 28. Februar möglich // Amtszeit 2024 bis 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Leer sucht ab sofort wieder Personen, die Interesse an der Ausübung des Amtes eines Jugendschöffen haben. Schöffinnen und Schöffen sind Teil der Rechtsprechung, der dritten Gewalt im Staat. Sie sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren. 

Welche Voraussetzung sind zu erfüllen?
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache verfügen, damit sie in der Lage sind, dem Verfahren zu folgen. Sie müssen am 01.01.2023 das 25. Lebensjahr vollendet haben, aber noch jünger sein als 70 Jahre. Sie müssen ihren Wohnsitz im Landkreis Leer haben und gesundheitlich für das Amt geeignet sein sowie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

Der Jugendhilfeausschuss wird einen Wahlvorschlag für die Besetzung der Ämter der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen beim Amtsgericht Leer und beim Landgericht Aurich erarbeiten. Der Vorschlag wird insgesamt 44 Personen für den Bezirk des Amtsgerichtes Leer sowie für die Jugendkammer Aurich und 4 Personen für den Bezirk des Amtsgerichtes Emden, die ihren Wohnsitz auf der Insel Borkum haben sollten umfassen.

Wie kann ich mich bewerben?
Über das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen sowie den Link zur Bewerbung informiert die Stadt Leer unter www.leer.de/Schöffenwahl.

Wenn Sie Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe werden wollen, finden Sie weitere Informationen, die Online-Bewerbung sowie Print-Formulare zur Bewerbung beim Landkreis Leer unter www.landkreis-leer.de/Jugendschöff-in-werden. 

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