Zebrastreifen können nicht bleiben
Provisorische Fußgängerüberwege in Weener werden entfernt / Fahrzeug- und Querungszahlen reichen nicht
Die beiden provisorischen Zebrastreifen in der Stadt Weener können nicht in dauerhafte Fußgängerüberwege umgewandelt werden. Das ist das Ergebnis von Verkehrszählungen, die der Landkreis Leer in den vergangenen Wochen sowohl auf der Graf-Edzard-Straße als auch auf der Katzenburger Straße durchgeführt hat. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Zebrastreifen jetzt wieder entfernt werden müssen.
Die Fußgängerüberwege waren für eine Übergangszeit angelegt worden, weil die beiden Kreisstraßen in Weener während der Bauarbeiten an der Bundesstraße 438 als Umleitungsstrecken dienten. Während der Bauphase stieg die Verkehrsbelastung entsprechend an, so dass für Fußgänger provisorische Zebrastreifen angelegt wurden, um eine sichere Überquerung der Fahrbahn zu ermöglichen.
Nach dem Ende der Bauarbeiten wurde an den Landkreis jedoch der Wunsch herangetragen, die Fußgängerüberwege auf Dauer zu erhalten. Der Landkreis sagte daraufhin eine Prüfung zu. Diese hat nun aber ergeben, dass die erforderliche Zahl an Fahrzeugen oder Fußgängern nicht erreicht wird.
Im ersten Schritt wurde gezählt, wie viele Fahrzeuge pro Stunde unterwegs sind. Die Mindestzahl liegt bei 450. Weil der Höchstwert auf der Katzenburger Straße mit 394 Fahrzeugen darunter lag, waren die Voraussetzungen schon nicht erfüllt.
Auf der Graf-Edzard-Straße dagegen wurden in der Spitze 509 Fahrzeuge registriert, so dass anschließend noch die Querungszahlen von Fußgängern ermittelt wurden. Die Mindestzahl beträgt 50 und wurde dort deutlich unterschritten; sie lag bei maximal 23 Überquerungen, in der Spitzenstunde der Fahrzeuge bei lediglich 6. Somit sind auch für diese Straße die Bedingungen nicht erfüllt.
Die temporären gelben Zebrastreifen befinden sich in der Nähe einer Kurve und sind schlecht beleuchtet, was in der dunklen Jahreszeit problematisch ist. Da die Voraussetzungen für eine dauerhafte Anordnung nicht gegeben sind, muss umgehend eine Entfernung erfolgen.