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Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Die Auszahlung der Rente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.
Wenn Sie es möchten, kann die Rente auch kostenfrei als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gezahlt werden. In besonderen Fällen kann die Rente bei der zuständigen Verwaltungsstelle in bar ausgezahlt werden.
Sie geben bei der Antragstellung den gewünschten Auszahlungsweg an (Kontoverbindung, Kontoinhaber)
Die Auszahlung der Rente erfolgt kostenfrei
Die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Nebengesetzen ist durch den Gesetzgeber den Dienststellen der Kriegsopferversorgung übertragen worden.
Das sind die Landesversorgungsämter, Versorgungsämter, Orthopädische Versorgungsstellen und Versorgungskuranstalten.
Bewilligung einer Hinterbliebenenrente von Kriegsopfern
Keine
Die Auszahlung auf ein inländisches Konto kann bis zu 5 Werktage nach Zahlungsanweisung dauern.
Bei der Auszahlung von Leistungen handelt es sich um bloßes Verwaltungshandeln. Ein Rechtsbehelf ist nicht vorgesehen.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung