Bauberatung für planungsrechtliche Zulässigkeit
Bei allen Bauvorhaben, die einer Baugenehmigung bedürfen, hat das Sachgebiet Planung des Amtes für Planung und Naturschutz die „bauplanungsrechtliche Zulässigkeit“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu überprüfen. Bauvoranfragen, bei denen die grundsätzliche Bebaubarkeit von Grundstücken und gegebenenfalls Fragen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung zu prüfen sind, werden vom Sachgebiet Planung abschließend bearbeitet.