Schulausfall
Plötzlicher Schneefall und Eisglätte: Nur bei besonderen Witterungsverhältnissen wie z.B. extremer Straßenglätte, Schneeverwehungen oder Sturm wird über einen Unterrichtsausfall im Landkreis Leer entschieden.
Aktuell gibt es für den Landkreis Leer keine Meldung über einen Schulausfall.
Wie erfahre ich möglichst früh vom Schulausfall?
Die Kreisverwaltung entscheidet bis 5 Uhr morgens über einen Unterrichtsausfall. Unmittelbar nach der Anordnung des Unterrichtsausfalls durch den Landkreis werden über eine
- entsprechende Pressemitteilung die Medien benachrichtigt
- die Internetseite des Landkreises aktualisiert und
- der Hinweis auf den Social-Media-Kanälen der Kreisverwaltung bei Facebook, Instagram und X platziert.
- Zudem gibt es die Möglichkeit, die KATWARN-Warnapp herunterzuladen und deren Push-Mitteilungen zu aktivieren.
Von telefonischen Anfragen oder Mailanfragen zu aktuellen oder zukünftigen Schulausfällen bitten wir Abstand zu nehmen: Die Internetseite des Landkreises Leer spiegelt den aktuellsten Stand der Entscheidungen wider.
Sollte sich in der Zeit zwischen 5 Uhr und Schulbeginn Blitzeis bilden, kann eine Bekanntgabe über das Radio die Schüler:innen möglicherweise nicht mehr rechtzeitig erreichen. Daher verweisen wir auf KATWARN, unsere Webseite und die Sozialen Netzwerke.
Eltern haben letzte Entscheidung
Falls der Schulweg nach Auffassung der Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig gestreut oder geräumt ist und er damit zu gefährlich für das Kind sein sollte, haben sie das Recht, ihre Kinder zu Hause zu lassen oder bei plötzlichem Wetterumschwung vorzeitig von der Schule abzuholen - auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
In einem solchen Fall sollte dem Kind ein entsprechendes Entschuldigungsschreiben mitgegeben werden.
Betreuung in der Schule trotz Unterrichtsausfall
Jede Schule ist bei Unterrichtsausfall geöffnet. Die Schüler:innen können zur Schule gehen. Lehrkräfte sind „im Dienst". Die Schule wird die Betreuung sicher stellen.
Verantwortung des Busunternehmens
Die Busunternehmen und Busfahrer:innen tragen bei extremen Witterungsverhältnissen eine große Verantwortung für die Sicherheit. Letztlich müssen die Unternehmer für ihren Bereich entscheiden, ob sie - auch wenn der Unterricht nicht abgesagt wurde - die Fahrzeuge noch einsetzen können oder nicht.
Dabei kann es im Einzelfall auch vorkommen, dass bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte nicht befahren werden können und die Schüler:innen an anderen als der Einstiegshaltestelle den Bus verlassen müssen. Die Unternehmen und Busfahrer:innen sind angewiesen, hier umsichtig zu entscheiden.
Kein Kind wird auf freier Strecke aus dem Bus ausgesetzt.
Auszubildende
Die Anordnung des Unterrichtsausfalls an einer berufsbildenden Schule berührt nicht die Pflichten Auszubildender aus ihrem Ausbildungsverhältnis.
Die Schülerbeförderung findet überwiegend im Öffentlichen Personennahverkehr statt. Der Schulausfall entbindet den Linienverkehr aber nicht von der „Bedienungspflicht".