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Anmeldung zur Betreuung in einer Kindertagesstätte

Sie möchten Ihr Kind in einer Kindertagesstätte (Kita) im Stadtgebiet Leer betreuen lassen? Dann können Sie jetzt ganz bequem von Zuhause oder unterwegs Ihr Kind online anmelden. 

Sie registrieren sich im Kita-Anmeldeportal mit Ihrer E-Mail-Adresse, legen einen eigenen Account an und haben zu jeder Zeit einen Überblick über den Status Ihrer Anmeldung. Jede Veränderung wird Ihnen dort zeitnah angezeigt.

Das Portal ist für eine Anmeldung ganzjährig geöffnet, jedoch finden die Hauptanmeldungen für einen Platz zum 1. August des neuen Kita-Jahres vom 1. bis 31. Januar eines Jahres statt. Es ist empfehlenswert, sich in diesem Zeitraum für einen Kita-Platz anzumelden. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach festgelegten Vergabekriterien durch die Kindertageseinrichtungen. 

Das sollten Sie vor einer Anmeldung wissen:

  • Der Anmeldezeitraum für das neue Kita-Jahr (ab dem 1. August) ist vom 1. Januar bis zum 31. Januar eines Kalenderjahres über das Kita-Anmeldeportal.
  • Es besteht die Möglichkeit 3 Wunsch-Kindertagesstätten A-B-C auszuwählen!
  • Informieren Sie sich bitte vor der Anmeldung sorgfältig über das jeweilige Betreuungsangebot der Einrichtungen: Achten sie insbesondere auf Betreuungsform (Krippe-Kindergarten-Hort) und –umfang, z.B. Öffnungszeiten, insbesondere, wenn Früh- oder Spätdienste benötigt werden.
  • Kinder, die bereits einen Betreuungsplatz haben, aber auf Grund des Alters die Betreuungsform (Krippe, Kindergarten, Hort) wechseln, müssen ebenfalls neu angemeldet werden.
  • Die Beschreibungen der Kindertageseinrichtungen finden Sie auf der jeweiligen Internetseite der Betreuungseinrichtung oder im Anmeldeportal. 
  • Die bloße Teilnahme an der Online-Anmeldung ist noch keine Zusage für einen Kita-Platz.
  • Besteht bei einer Anmeldung aus dem Vorjahr weiterhin ein Kita-Platz-Bedarf, so muss diese Anmeldung von den Eltern zurückgezogen und durch eine neue Anmeldung über den bestehenden Account in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Januar ersetzt werden.


So geht es nach der Anmeldung weiter

Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Kita-Leitungen: 

  • A-Wunsch: 1. Februar bis 21. Februar
  • B-Wunsch: 22. Februar bis 14. März
  • C-Wunsch: 15. März bis 4. April

Bitte beachten: Anrufe zum Stand der Vergabe werden im Vergabezeitraum von den Kita-Leitungen nicht beantwortet.


Ihre Anmeldung war erfolgreich

  • erhalten Sie, die Sorgeberechtigten, eine E-Mail, in der auf eine Statusänderung hingewiesen wird.
  • erhalten Sie, die Sorgeberechtigten, erst nach dem Einloggen in Ihren Account nähere Informationen, dass ein Platz reserviert wurde.
  • müssen Sie, die Sorgeberechtigten, innerhalb der nächsten drei Werktage telefonischen Kontakt zur Einrichtungsleitung aufnehmen und einen Termin zum Aufnahmegespräch vereinbaren.

Bitte bringen Sie unbedingt folgende Unterlagen für das Aufnahmegespräch mit:

  • Impfpass
  • Ausgefüllte Formulare:

Tipp: Holen Sie den Nachweis des Arbeitgebers möglichst schon im Januar ein, da zwischen der Reservierung und dem Aufnahmegespräch nur ein geringer Zeitraum zu Verfügung steht.

Bitte beachten Sie: Die Beschäftigungsnachweise sind für eine Platzvergabe nach Punkten zwingend erforderlich. Die Aufnahme eines Kindes ist erst erfolgt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Betreuungsvertrag von den Sorgeberechtigten und der Einrichtungsleitung unterzeichnet wurde.

Ihre Anmeldung wurde abgelehnt

  • erhalten Sie, die Sorgeberechtigten, eine E-Mail, in der auf eine Statusänderung hingewiesen wird.
  • erhalten Sie, die Sorgeberechtigten, erst nach dem Einloggen in den Account nähere Informationen zur Ablehnung.

Am 4. April ist das Vergabeverfahren abgeschlossen.


Wenn alle drei Anmeldungen in den Wunsch-Kitas abgelehnt wurden:

  • und die Sichtbarkeit für andere Kitas in der Anmeldung von Ihnen, den Sorgeberechtigten, bestätigt wurde, wird Ihr Kind jetzt auf einer Liste für Platzsuchende vermerkt. Die Warteliste ist für alle Kitas einsehbar und wird bei freien Platzkapazitäten abgearbeitet.
  • und Sie Ihr Kind trotzdem wieder neu anmelden, erlischt die Sichtbarkeit und die Kita-Leitungen haben keine Möglichkeit mehr, Ihr Kind bei noch freien Platzkapazitäten auszuwählen.
  • und die Sichtbarkeit für andere Kitas in der Anmeldung von Ihnen, den Sorgeberechtigten, nicht bestätigt wurde, wird Ihr Kind nicht auf einer Liste für Platzsuchende vermerkt. In diesem Fall muss das Kind ab dem 5. April erneut für einen Platz angemeldet werden.

Ab dem 5. April ist das Portal wieder für Neuanmeldungen geöffnet.

Weiterführende Informationen zum Anmeldeverfahren und den Auswahlkriterien:


Fragen & Antworten zur Anmeldung

Muss ich mein Kind nochmal für den Kindergarten anmelden, obwohl es in der Einrichtung bereits die Krippengruppe besucht?

Es werden keine Plätze von den Kitas direkt vergeben. Eine Aufnahme in den Kindergarten ist nur nach vorheriger Anmeldung über das Anmeldeportal möglich. Dies gilt auch für den Wechsel von der Krippe in den Kindergarten derselben Einrichtung.

Wie merke ich, dass unsere Wunsch-Kita uns einen Platz reserviert hat?

Im Falle einer Reservierung erhalten Sie eine E-Mail. In dieser Mail wird Ihnen jedoch lediglich eine sogenannte Statusänderung mitgeteilt. Dies bedeutet, dass Sie sich in Ihren Account im Anmeldeportal anmelden und dort nachschauen müssen, ob Sie eine Reservierung erhalten haben. 

Bedeutet eine Reservierung bereits eine feste Platzzusage?

Nein. Die Reservierung eines Platzes ist nur ein Platzangebot. Um den Platz verbindlich zu erhalten, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Frist von 3 Tagen telefonisch in Ihrer Wunschkita zu melden, um das Platzangebot anzunehmen. Des Weiteren müssen die Sorgerechtserklärung sowie die Nachweise zur Berufstätigkeit vorliegen. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig in Ihrer Wunschkita melden, wird der Platz für ein anderes Kind freigegeben.

Was passiert mit meiner Anmeldung, wenn ich nach Abschluss des Vergabeverfahrens keinen Platz erhalten habe?

Wenn Ihre Wunschkitas Ihr Kind nicht aufnehmen können, werden Sie auf einer Liste geführt, in der alle Kinder erfasst werden, die keinen Platz erhalten haben. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie bei der Anmeldung ein Häkchen bei "Sichtbarkeit für alle Kitas" gesetzt haben. In diesem Fall haben alle Kitas Zugriff auf diese Liste und können bei einem gegebenenfalls freiwerdenden Platz direkt Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Wenn Sie das Häkchen nicht setzen möchten, muss nach Ablehnung Ihrer Wunschkita(s) eine neue Anmeldung durchgeführt werden, wenn weiterhin Interesse an einem Kita-Platz besteht.

Ich bin dringend auf einen Platz angewiesen, wie mache ich darauf aufmerksam?

Bitte nutzen Sie bei der Anmeldung unbedingt das Bemerkungsfeld für wichtige Informationen.

Ich komme mit dem Anmeldeportal nicht zurecht, was kann ich tun?

Eine ausführliche Bedienungsanleitung finden Sie im Anmeldeportal unter "FAQ". Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden des Landkreises Leer.

Ich möchte mich registrieren, bekomme aber keine Bestätigungsmail.

Es kann vorkommen, dass die Bestätigungsmail im Spam Ordner Ihres E-Mail-Postfaches zu finden ist. Bitte schauen Sie auch dort nach. Sollten Sie keine E-Mail erhalten, kann es sein, dass Sie sich bereits registriert haben. In diesem Fall geben Sie unter "Anmelden" bitte Ihre E-Mail-Adresse ein und fordern ein neues Passwort an. Daraufhin wird Ihnen ein neues Passwort per Mail zugesendet. Falls Sie auch hier keine Mail erhalten, wenden Sie sich bitte an das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises. Kontaktdaten findet Sie in der Kontaktbox.

Ich möchte mein Kind unterjährig für einen Kitaplatz anmelden, wie hoch sind meine Chancen, dass ich einen Platz bekomme?

Grundsätzlich erfolgt die Platzvergabe zum 1. August eines Jahres. Dies bedeutet, dass in der Regel die Plätze dann bis zum Ende des Kitajahres (31. Juli) belegt sind. In einigen Fällen werden aus verschiedenen Gründen auch unterjährig einzelne Plätze frei. 

Ich habe mein Kind im Anmeldeportal angemeldet. Habe ich dann automatisch einen Kitaplatz?

Die Teilnahme an der zentralen Kita-Platz-Anmeldung ist keine Zusage auf einen Kita-Platz. Die Kitas entscheiden nach den allgemeinen Aufnahmekriterien des Landkreises Leer welches Kind aufgenommen werden kann.

Was passiert mit meinem Platz, wenn ich in eine andere Gemeinde ziehe?

Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann das Kind längstens bis zum Ende des Kitajahres (31. Juli) in der Einrichtung verbleiben.

Kann ich mein Kind auch anmelden, wenn ich in einer anderen Gemeinde wohne?

Aufgenommen werden in der Regel nur Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Leer haben. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht zugezogen sein, geben Sie bitte unbedingt im Bemerkungsfeld Ihre neue Adresse in Leer sowie den Umzugszeitpunkt ein.


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