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Schaden klären & regeln

Das Gebäudemanagement kümmert sich auch um Schäden an kreiseigenen Gebäuden und/ oder deren Inhalten und bei von Schülerinnen und Schülern verursachten Schäden an kreiseigenen Schulen.

Die Gebäude- und Inhaltsversicherung umfasst viele Versicherungsarten, unter anderem die Gewerbliche Gebäude-Feuerversicherung und Gebäude-Sturmversicherung, Inhalts-Feuerversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung, Elektronik-Pauschalversicherung und die Bauleistungsversicherungen.

Bei Schäden im Schulbereich handelt es sich zum Beispiel um Graffiti an Gebäuden, Glasschäden oder Schäden am Whiteboard. Die Erziehungsberechtigten werden dann vom Gebäudemanagement angeschrieben.

Hinweis Sportunfall & Schaden bei persönlichen Gegenständen

  • Bei Schaden bei persönlichen Gegenständen wie Brille, Fahrrad und ähnlichem ist zunächst die eigene Haftpflichtversicherung oder bei Verschulden durch Mitarbeitende des Landkreises Leer der Kommunale Schadensausgleich, der hier im Hause geregelt wird, zuständig.

  • Handelt es sich um Sportunfälle im Vereinssport von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, hat eine Meldung an die Kreisjugendpflege oder das Amt für Schule und Bildung zu erfolgen. 
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