Balkonkraftwerke: Anträge voraussichtlich im Laufe des Monats Juli möglich.
Der Landkreis Leer will in Zukunft sogenannte Balkonkraftwerke finanziell fördern. Das hat der Kreistag in seiner Sitzung am 8. März beschlossen – und dieser Beschluss sorgt schon wenige Tage später für eine Vielzahl von Förderanfragen. "Diese können aber noch gar nicht bearbeitet werden", macht die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung deutlich. "Wir müssen die Interessenten um Geduld bitten." Denn die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen sind noch nicht erfüllt.
Die Kreisverwaltung hat zur Umsetzung des Förderprogrammes zunächst den Entwurf einer Förderrichtlinie erarbeitet, welche im Ausschuss für Kreisentwicklung, Umwelt, Natur, Verkehr und Klima am 24.05.2023 einstimmig beschlossen wurde.
Folgende Schritte sind des Weiteren erforderlich, damit eine Förderung der steckerfähigen Photovoltaik-Anlagen tatsächlich beantragt werden kann:
- Die Richtlinie muss vom Kreistag beschlossen werden (voraussichtlich am 27.06.2023).
- Der Haushalt, in dem für dieses Jahr 60.000 € für die Förderung bereitgestellt werden, muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Zuschüsse zu "Balkonkraftwerken" beantragt werden; dafür wird es dann auch ein offizielles Formular geben. Über die Presse wird der Start der Online-Antragstellung bekannt gegeben. Nach derzeitiger Einschätzung wird eine Förderung im Laufe des Monats Juli möglich sein.
Der Landkreis weist auf einen wichtigen Punkt hin: Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn die Photovoltaik-Anlage noch nicht angeschafft ist. Ein Antrag im Nachhinein für bereits angeschaffte oder auch nur bereits bestellte Anlagen wird entsprechend des Richtlinien-Entwurfs nicht genehmigt.