Sprungziele
Inhalt

Zulassungsstelle

Die Zulassungsstelle des Landkreises Leer ist Teil des Straßenverkehrsamtes in der Ringstraße in Leer.

Die An-, Ab- und Ummeldung von Neu- oder Gebrauchtwagen, Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrten, Änderung von Personalien in den Fahrzeugunterlagen oder die Eintragung einer technische Änderung in den Fahrzeugpapieren sind ein Teil der Aufgaben der Zulassungsstelle.

Öffnungszeiten

Das Straßenverkehrsamt ist montags bis freitags vormittags von 7:30 bis 12:30 Uhr sowie nachmittags montags und dienstags von 13:30 bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 17:00 Uhr geöffnet.

Fahrzeugzulassungen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich - Termine können online gebucht oder telefonisch vereinbart werden. Händler, Zulassungsdienste und Versicherungen können die Vorgänge wie bisher abgeben und werden benachrichtigt, wenn sie zur Abholung bereitstehen.


Termine bequem online vereinbaren oder telefonisch unter

  • Zulassungsstelle: 0491 926-1409
  • Führerscheinstelle 0491 926-1467
  • Bußgeldstelle 0491 926-1400

Wichtige Unterlagen für Ihre Zulassung

Für eine schnelle Abwicklung Ihres Anliegens können Sie hier bereits überprüfen, ob Sie an alle Unterlagen gedacht haben:

Abmeldung

Folgenden Unterlagen und Dokumente müssen für eine Abmeldung des Fahrzeugs vorhanden sein:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen (Nummernschilder)

Zulassung

Folgende Unterlagen und Dokumente müssen für eine Zulassung eines Fahrzeugs vorhanden sein:

Neuzulassung

= Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs, welches bislang weder in Deutschland noch im Ausland zugelassen wurde.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Ähnliches), sofern noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorliegt
  • Certificate of Conformity (COC)-Bescheinigung oder Gutachten gemäß § 21 StVZO
    COC-Bescheinigungen werden bei einem Neuwagenkauf ausgehändigt. Der Hersteller weist damit nach, dass das Auto den Normen der EU entspricht, also eine EU-Typgenehmigung hat.
  • EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
    Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt
  • Ausweisdokument des zukünftigen Halters:
    Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
  • Bankverbindung
  • ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
  • ggf. Einverständniserklärung Zulassung GbR
  • ggf. Einverständniserklärung gesetzlicher Vertreter

Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland

= Zulassung eines Fahrzeugs, welches zuvor im Ausland zugelassen war.

  • Ausländische Fahrzeugdokumente
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Ähnliches)
  • Certificate of Conformity (COC)-Bescheinigung oder Gutachten gem. § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
    COC-Bescheinigungen werden bei einem Neuwagenkauf ausgehändigt. Der Hersteller weist damit nach, dass das Auto den Normen der EU entspricht, also eine EU-Typgenehmigung hat. Alternativ kann auch ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis bestätigen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt.
  • EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
    Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt
  • Gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Verzollungsnachweis, wenn das Fahrzeug zuvor außerhalb der EU zugelassen war
  • Ausweisdokument des zukünftigen Halters:
    Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
  • Bankverbindung
  • ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke

Wiederzulassung eines Fahrzeugs (mit/ohne Halterwechsel) oder Umschreibung eines Fahrzeugs (aus einem anderen Landkreis)

= Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs - auf den letzten eingetragenen Halter (ohne Halterwechsel) oder auf einen neuen Halter, wenn das Fahrzeug zuletzt im Landkreis Leer zugelassen war (mit Halterwechsel). Als Umschreibung wird ein Zulassungsvorgang beschrieben, wo ein Fahrzeug im Landkreis Leer auf einen neuen Halter zugelassen wird, welches zuvor in einem anderen Landkreis zugelassen war/ist. Die Umschreibung kann mit gleichbleibenden Kennzeichen oder mit neuen Kennzeichen erfolgen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
    Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt
  • Kennzeichen (Nummernschilder), sofern diese nicht am Fahrzeug verbleiben sollen
  • Ausweisdokument des zukünftigen Halters:
    Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. 
  • Bankverbindung
  • ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Namens- & Adressänderung

Folgende Unterlagen und Dokumente müssen für eine Namens- und/oder Adressänderung der Fahrzeug-Dokumente vorhanden sein:

Namensänderung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Ausweisdokument des Halters:
    Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
  • ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint

Adressänderung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern der Brief vor dem 30. September 2005 ausgegeben wurde
  • Ausweisdokument des Halters:
    Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
  • ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint

Adressänderung mit Kennzeichenwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
    Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt
  • Kennzeichen (Nummernschilder)
  • Ausweisdokument des Halters:
    Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
  • ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint

Kurzzeit- oder Exportkennzeichen

Folgende Unterlagen und Dokumente müssen für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens oder eines Exportkennzeichens vorhanden sein:

Kurzzeitkennzeichen

= Ein Kurzzeitkennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage ab Zuteilung. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.

  • (Kopie der) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
    Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt
  • Ausweisdokument des zukünftigen Halters:
    Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
  • Sofern keine gültige Hauptuntersuchung vorgelgt wird, ist die Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen auf den Landkreis Leer beschränkt.
  • ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint

Exportkennzeichen

= Ein Ausfuhrkennzeichen (auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt) wird benötigt, wenn ein Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland exportiert werden soll. Zollkennzeichen sind maximal zwölf Monate gültig.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
  • Gültige Hauptuntersuchung über den Zeitraum der Gültigkeit der Exportkennzeichen
  • Ausweisdokument des zukünftigen Halters:
    Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
  • Bankverbindung
  • ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
  • Fahrzeug vor Ort
    Das Fahrzeug muss bei Erteilung der Exportkennzeichen zwecks Abgleich der Fahrgestellnummer vor Ort sein.

Technische Änderung

Technische Änderungen (Umbauten oder Nachrüstungen) sind Änderungen, welche die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen und dadurch auch die Fahrzeugbeschreibungen verändern. Diese sind mittels eines Gutachtens einer zugelassenen Prüforganisation nachzuweisen. Die Änderungen werden durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

Gemeint sind Änderungen zur Leistungssteigerung oder -reduzierung, der Emissionsklasse oder der Aufbauart. Auch der Anbau einer Anhängerkupplung muss eingetragen werden.

Folgende Unterlagen und Dokumente müssen für die Eintragung einer technischen Änderung vorhanden sein:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern die Änderung nachfolgende Felder in der Zulassungsbescheinigung betrifft: D1, D2, D3, 2, 2.1, 2.2, E, 3, J, 4, 5, R, 11, P.1, P.2, P.4, P.3, 10, K, 6, 17
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint

Ersatzausstellung eines Fahrzeugscheins

Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.

Folgende Unterlagen und Dokumente müssen für die Ersatzausstellung vorhanden sein:

  • Fahrzeugbrief
    Die Vorlage ist erforderlich, falls Sie im Besitz eines bis zum 30. September 2005 ausgegebenen Fahrzeugbriefes sind.
  • Verlusterklärung des Halters
  • Ausweisdokument des Halters:
    Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
  • Nachweis (Original) über die Hauptuntersuchung
  • ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint

Umkennzeichnung (Verlust, Diebstahl oder eines Wunschkennzeichens)

Umkennzeichnung aufgrund Verlust, Diebstahl oder eines Wunschkennzeichens

Folgende Unterlagen und Dokumente müssen für eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs vorhanden sein:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
    Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt.
  • Verlusterklärung des Halters (bei Verkust oder Diebstahl)
  • Kennzeichen, sofern diese nicht verloren oder gestohlen sind
  • Ausweisdokument des Halters:
    Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
  • ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint

Saisonkennzeichen

Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist für einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens 11 Monate) begrenzt.


Für die Zulassung eines Saisonkennzeichen sind die benötigten Unterlagen im Bereich Zulassung aufgeführt.

Folgende Unterlagen und Dokumente müssen für eine Änderung des Saisonzeitraums vorhanden sein:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
    Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt.
  • Kennzeichen (Nummernschilder)
  • Ausweisdokument des Halters:
    Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
  • ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint

Kennzeichen blättert ab?

Das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs blättert ab und wird unleserlich? Sie können sich das gleiche Kennzeichen noch einmal drucken lassen. Dann kommen Sie mit dem „alten“ Kennzeichen und dem „neuen“ Kennzeichen zu uns. Die Siegel bei den alten Kennzeichen werden entfernt und auf den neuen Kennzeichen werden Siegel angebracht. Buchen Sie bitte vorher einen Termin online bei uns unter Zulassungsstelle > Sonstige Zulassungsangelegenheiten > Neues Niedersachsensiegel.

zurück