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Jeder hat ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
(Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz)
Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Gewalt schränkt die Betroffenen in ihrer Entfaltung und Lebensgestaltung ein. Frauen sind in besonderem Maße von Gewaltformen betroffen.
Es ist Aufgabe aller Menschen, Gewalt zu beenden und Betroffenen (Frauen, Männern und Kindern) zu helfen. Es ist die Verantwortung der Politik ebenso wie vieler Berufsgruppen, die täglich mit Menschen arbeiten