Auf dieser Seite hat der Landkreis Leer aktuelle Meldungen aus der Kreisverwaltung, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Handlungsempfehlungen zum Coronavirus aufgeführt bzw. verlinkt.
Weitere Informationen sowie Beispiele gibt es im Corona-FAQ des Landes Niedersachsen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html
Der Landkreis Leer lag am Freitag, 12.03.2021, den dritten Tag hintereinander über dem Corona-Inzidenzwert von 100. Weil der Krisenstab davon ausgeht, dass diese Tendenz zunächst anhalten wird, wurde der Landkreis mit einer Allgemeinverfügung zur Hochinzidenzkommune erklärt.
In einer Hochinzidenzkommune müssen gemäß der niedersächsischen Corona-Verordnungen die seit dem 8. März geltenden Lockerungen zurückgenommen werden. Geschäfte des Einzelhandels im Kreisgebiet müssen deshalb wieder schließen und das sogenannte Terminshopping einstellen. Es gelten dann auch wieder die Kontaktbeschränkungen, wie sie bis zum Sonntag, 7. März, in Kraft waren. Das heißt: Es sind nur Treffen zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person zulässig.
Lockerungen können wieder zugelassen werden, wenn der Landkreis Leer nicht mehr Hochinzidenzgebiet ist. Voraussetzung dafür ist, dass an sieben aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert nicht höher liegt als 100 - und dass diese Entwicklung als stabil eingeschätzt wird. Per Allgemeinverfügung wird dann bekannt gemacht, ab welchem Tag die Kommune kein Hochinzidenzgebiet mehr ist.
Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Der Landkreis Leer hat in seiner Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 folgende Regelungen festgelegt, die ab dem 2. Dezember gelten:
In mehreren Straßen der Leeraner Innenstadt gilt wegen der Corona-Pandemie weiterhin eine Maskenpflicht – ab diesem Mittwoch aber unabhängig vom Inzidenzwert, also der Zahl der Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche.
Für folgende öffentliche Orte unter freiem Himmel in der Stadt Leer ist eine Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben:
Dort gilt die Maskenpflicht täglich von 7 bis 23 Uhr.
Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle im Kreisgebiet stellt das Dashboard bereit:
Niederlande als Hochinzidenzgebiet: Ausnahmen von der täglichen Testpflicht
Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums regelt Ausnahmen für den Grenzverkehr zwischen Deutschland und den Niederlanden
Wegen besonders hoher Corona-Infektionszahlen in den Niederlanden hat das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Innenministerium das Nachbarland als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Für Hochinzidenzgebiete gibt grundsätzlich die Corona-Testverordnung des Bundes verschärfte Testpflichten für Einreisende vor. Auf Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums regelt der Landkreis Leer nun für den regelmäßigen Grenzverkehr Ausnahmen von der täglichen Testpflicht.
Das Land bewertet eine Verringerung der erforderlichen Testnachweise insbesondere bei täglichen Grenzüberschreitungen sowohl aus beruflichen Gründen als auch für Kontakte im engen familiären Umkreis als vertretbar. Die Regelung gilt bei einer Einstufung der Niederlande als Hochinzidenzgebiet und bezieht sich auf Personen, die zur Berufsausübung, zum Studium oder zur Ausbildung regelmäßig die Grenze überqueren. Gleiches gilt für regelmäßige Besuche von Verwandten ersten Grades, des Ehegatten, Lebenspartners oder Kindes aufgrund eines geteilten Sorgerechts. So müssen bei mindestens zwei Einreisen aus einem Hochinzidenzgebiet pro Woche auch wöchentlich zwei Nachweise über einen negativen Coronatest erfolgen. Wenn nur an zwei aufeinanderfolgenden Tagen eingereist wird, genügt ein negativer Test. Nachweise sind mitzuführen. Wenn kein negatives Schnelltest-Ergebnis vorgelegt werden kann, besteht die Verpflichtung einer unverzüglichen Corona-Testung nach der Einreise.
Der Testpflicht unterliegen diejenigen Personen nicht, die Einsatzaufgaben im Katastrophenschutz, insbesondere der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, Technischer Hilfsdienste oder der Polizei wahrnehmen. Die Allgemeinverfügung tritt am 7. April in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 30. April 2021.
Allgemeinverfugung des Landkreises Leer zur Ausnahme von Testpflichten (PDF, 98 kB)
Einreise aus einem Risikogebiet/Hochinzidenzgebiet?
Grundlage für die folgenden Informationen ist die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung (PDF) und die Coronavirus-Einreiseverordnung (PDF).
Personen, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, zur Abgabe einer digitalen Einreiseanmeldung verpflichtet.
Darüber hinaus besteht gemäß § 3 der Coronavirus-Einreiseverordnung eine Einreisetestpflicht und zwar müssen die genannten Personen, wenn sie sich
Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
Der zugrunde liegende Test muss die Anforderungen des Robert-Koch-Instituts erfüllen: https://www.rki.de/covid-19-tests
Das Testergebnis auf Papier oder in einem elektronischen Dokument ist in deutscher, englischer oder französischer Sprache innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise auf Anforderung des Gesundheitsamtes unverzüglich vorzulegen.
Über die sog. Anmelde- und Einreisetestpflicht hinaus ist nach der Einreise grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänezeit einzuhalten. Die Personen müssen sich auf direktem Wege in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort ständig für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise absondern.
Sofern die Einreise nicht aus einem Hochinzidenz- oder Variantengebiet erfolgt ist, kann die Quarantänezeit frühestens ab dem 5. Tag nach der Einreise abgekürzt werden, wenn
Die Testung müsste bei einem Hausarzt oder einer Teststation durchgeführt werden, nicht beim Gesundheitsamt.
Bei dieser Testung muss es sich um eine molekularbiologische Untersuchung auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 handeln (PCR-Test).
Bitte berücksichtigen Sie, dass sowohl bei der Berechnung der 14-tägigen Quarantänezeit als auch der 5-tägigen Verkürzungsfrist der Einreisetag nicht einbezogen werden darf.
Einreise aus anderen Gebieten?
Zudem warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl an Ländern. Seit dem 1. Oktober 2020 gelten dabei wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise. Reisende sollten generell besondere Vorsicht walten lassen und sich vorab über die Reise- und Sicherheitshinweise über die Situation in ihrem Reiseland informieren.
Jede Person hat Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus ist soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten. Wenn ein solcher Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Auch der Landkreis Leer hat für seine Gebäude und Gelände eine Pflicht eingeführt.
Er weist darauf hin, dass für die Mund-Nase-Bedeckung keine professionelle Atemschutzmaske notwendig ist. Es reicht eine selbstgenähte Alltagsmaske bzw. ein Tuch oder Schal.
Weiterhin und trotz der Masken appelliert der Landkreis an die Menschen, die Abstandsregeln und Hygienevorschriften einzuhalten.
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html
Aktuelle Entwicklungen zum Thema "Betrieb an Kindertageseinrichtungen" hat das Land Niedersachsen zusammen gestellt:
Für aktuelle und zuverlässige Informationen und Hinweise zum Coronavirus gibt es weitere wichtige Anlaufstellen. Sie haben für die häufigen Fragen und Antworten (FAQ) Internetseiten geschaltet:
Land Niedersachsen:
www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
www.infektionsschutz.de/coronavirus/faqs-coronaviruscovid-19.html
Robert Koch-Institut:
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Alle Pressemitteilungen zum Coronavirus finden Bürger und Redakteure im Pressearchiv.
Hier finden Sie den Bund-Länder-Beschluss vom 03.03.2021 sowie die Presseinformation im Anschluss der gestrigen Konferenz und nachstehend eine Übersicht zu den gestrigen Beschlüssen.
Auf Basis des Beschlusses wird die Niedersächsische Corona-Verordnung nunmehr zeitnah zum 08. März 2021 angepasst.
Der Landkreis Leer hat am 5. Januar 2021 mit dem Impfen gegen COVID-19 in Alten- und Pflegeheimen begonnen. Ab dem 15. Februar 2021 beginnen die Corona-Schutzimpfungen im Impfzentrum in Hesel für alle anderen Menschen, denen die Schutzimpfung mit höchster Priorität zusteht. Die erste Gruppe sind unter anderem Menschen über 80 Jahre. In welcher Reihenfolge die Menschen geimpft werden, wurde vom Land Niedersachsen festgelegt.
Das Land Niedersachsen koordiniert die Verteilung der Impfstoffe und die Anmeldungen zur Impfung. Die Möglichkeit zur Anmeldung besteht seit dem 28. Januar 2021. Die Termine werden ausschließlich vom Land Niedersachsen vergeben, nicht vom Landkreis und auch nicht vom Impfzentrum.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Terminvereinbarung gibt es unter der Hotline des Landes:
0800 9988665
oder
www.impfportal-niedersachsen.de
Weitere Details zur Corona-Schutzimpfung, zum Impfablauf und zum Anmeldeverfahren finden Sie unter:
Für die Impfzentren macht das Land Niedersachsen strenge Vorgaben. So muss die Liegenschaft über mehrere Monate als Impfzentrum zur Verfügung stehen. Das Impfzentrum muss zudem für die Anreise mit Auto, Taxi oder Bus geeignet sein. Diese Bedingungen sind in Hesel erfüllt; dort gibt es rund um das Impfzentrum auch Parkplätze. Zu erreichen ist die Einrichtung über die Bundesstraßen 72 und 436.
Das Impfzentrum des Landkreises Leer öffnet am 15. Februar 2021 zum ersten Mal seine Türen für Bürger. Dort starten dann die Impfungen für über 80-jährige Personen, die einen Termin haben. Wer sich vorher ein Bild vom Impfzentrum machen möchte, kann das bei einem virtuellen Rundgang.
Landrat Matthias Groote stellt das Impfzentrum in einem digitalen Rundgang vor und erläutert im Video den gesamten Impfvorgang:
Bürgertelefon sowie Hilfen für die Wirtschaft und Koordinierung von freiwilligen Helfern:
Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr sowie am Sonnabend und Sonntag von 10 bis 17 Uhr können Fragen an die Hotline der Niedersächsischen Landesregierung gerichtet werden:
Der Landkreis Leer bittet um Verständnis dafür, dass am Bürgertelefon keine individuelle medizinische Beratung zum Coronavirus stattfinden kann.
Die Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur des Landkreises Leer sammelt die Anliegen hilfebedürftiger Menschen und koordiniert die freiwilligen Helfer.
Hilfebedürftige Menschen können sich unter der 0491 926 4040 telefonisch oder per Mail unter ehrenamt@lkleer.de melden und ihren Hilfewunsch aufgeben.
Mit einer Übersicht über bundesweite Notrufnummern sowie Online-Beratungsangebote möchte der Deutsche Präventionstag einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Hilfsangeboten in Notfall- und Krisensituationen ermöglichen:
Der wöchentliche Einkauf von Lebensmitteln oder auch die Besorgung eines Medikaments in der Apotheke – Für alte und gesundheitlich vorbelastete Menschen stellen in der aktuellen Lage schon die nötigsten Handlungen eine hohe Ansteckungsgefahr dar.
Viele Menschen haben über die Sozialen Medien und über das Bürgertelefon der Kreisverwaltung ihre Hilfe angeboten. Landrat Matthias Groote ruft zur Solidarität auf: „Eine gute Nachbarschaft zeichnet sich durch ein friedliches Miteinander und starken Zusammenhalt aus.“
Die Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur des Landkreises Leer sammelt die Anliegen hilfebedürftiger Menschen und koordiniert die freiwilligen Helfer. „Ziel unser Stabsstelle ist es, freiwillige Helfer zu vermitteln, die in Zeiten der Corona-Ausnahmesituation andere Menschen unterstützen“, so Groote.
Unter www.wirpackenfreiwilligan.de hat die Stabsstelle ein Online-Formular zur Verfügung gestellt, wo Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Leer ihre Hilfe anbieten können.
Hilfebedürftige Menschen können sich unter der 0491 926 4040 telefonisch oder per Mail unter ehrenamt@lkleer.de melden.
Wichtig für alle Helfer: „Zum Datenschutz weisen wir vorsorglich grundsätzlich darauf hin, dass wir weder die Daten der Helfenden noch der hilfsbedürftigen Personen veröffentlichen“.
Das Land hat am 28. Januar 2021 mit der Vergabe von Impfterminen begonnen. Die Termine werden ausschließlich vom Land vergeben, nicht vom Landkreis und auch nicht vom Impfzentrum.
Terminvereinbarung über:
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, ist die Kreisverwaltung nur eingeschränkt zugänglich.
Für Ihre Anliegen sind alle Ämter der Kreisverwaltung Leer trotz Wegfall der Öffnungszeiten per Telefon oder E-Mail erreichbar. In begründeten Fällen sind auch persönliche Termine nach Anmeldung möglich.
Allgemeinverfügung vom 7. April zur Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen (PDF, 84 kB)
Allgemeinverfügung vom 5. April 2021 zur Ausnahme von täglichen Testpflichten für das Hochinzidenzgebiet Niederlande (PDF, 98 kB)
Allgemeinverfügung vom 12. März 2021 - Hochinzidenzkommune (PDF, 418 kB)
Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 - Maskenpflicht (PDF, 406 kB)
Hier finden Sie Informationen in DGS und Leichter Sprache.
Das überregionale Projekt „Gelingende Kommunikation“ der Vielfalter-Experten für Teilhabe hat die Merkblätter des Robert-Koch-Instituts sowie die aktuellen Corona-Regeln in Einfache Sprache übertragen und mit Piktogrammen versehen.
Corona-Schutzimpfung in "Leichter Sprache" (PDF, 981 kB)
Corona-Regeln Land Niedersachsen in "Einfache Sprache" (PDF, 1,3 MB)