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Landkreis Leer |
Für Anbieter von Bürgertestungen und diejenigen, die es werden möchten, hat das Land Niedersachsen weiterführende Hinweise wie die Mindestanforderungen zum Download bereitgestellt:
Antworten auf aktuelle Fragen zum Thema Covid19-Testungen hat das Land Niedersachsen in einem FAQ zusammengefasst:
Arbeitgebende sind verpflichtet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im HomeOffice arbeiten, mindestens zwei Mal pro Woche einen Corona-Antigentest anzubieten.
Insofern der Test unter fachkundiger Leitung durchgeführt wird, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Testbescheinigung ausfüllen: