Möglichkeiten für eine Corona-Schutzimpfung gibt es unter Corona-Impfung.
Um das Testergebnis möglichst nicht zu beeinflussen, beachten Sie bitte, dass Sie ca. eine Stunde vor Durchführung des Schnelltests nicht mehr essen, trinken, rauchen, Kaugummi kauen oder Ihre Zähne putzen sollten.
Welche Apotheken im Landkreis Leer Antigen-Schnelltestungen für Bürger anbieten, finden Sie unter folgenden Links:
https://www.aponet.de/artikel/in-diesen-apotheken-gibt-es-kostenlose-corona-tests-23532
Unter dem folgenden Link können Sie ihre Heimatstadt angeben und über das Feld "Besonderheit": Corona-Schnelltest auswählen. Dann werden Ihnen alle Praxen mit Testmöglichkeiten angezeigt:
www.arztauskunft-niedersachsen.de
Hinweise: Für eine Testung muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Die Teststation bietet weiterhin Corona-Tests für Selbstzahler an. Die Kosten belaufen sich auf 20,00 € pro Testung und müssen vor Ort in bar gezahlt werden.
Eine frühzeitige Reservierung/ Terminbuchung bis 14 Uhr am Testtag ist zwingend erforderlich. Die Teststation wird nur bei vorheriger Buchung besetzt.
Buchungen sind unter folgendem Link möglich: https://knopfruf.org
Adresse |
Lidl Parkplatz Im Brink 17 |
Öffnungszeiten |
Montag bis Freitag: Sonntag: Termine nur nach Anmeldung! Sonderöffnungszeiten sind auf Anfrage per E-Mail an info@rufe-dich.de möglich. |
Hinweis: Die Testmöglichkeit beim Gesundheitsamt endete zum 01.03.2023.
PCR-Tests werden in der Regel durch den eigenen Hausarzt beziehungsweise die eigene Hausärztin durchgeführt.
Für Anbieter von Bürgertestungen und diejenigen, die es werden möchten, hat das Land Niedersachsen weiterführende Hinweise wie die Mindestanforderungen zum Download bereitgestellt:
Antworten auf aktuelle Fragen zum Thema Covid19-Testungen hat das Land Niedersachsen in einem FAQ zusammengefasst:
Arbeitgebende sind verpflichtet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im HomeOffice arbeiten, mindestens zwei Mal pro Woche einen Corona-Antigentest anzubieten.
Insofern der Test unter fachkundiger Leitung durchgeführt wird, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Testbescheinigung ausfüllen: