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Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt durch statistische Berechnungsverfahren auf der Basis aller vorliegenden Untersuchungsergebnisse der mikrobiologischen Parameter – hierbei handelt es sich um die beiden Keimarten Intestinale Enterokokken und Escherichia coli - der letzten vier Jahre. Die so ermittelten Werte (sogenannte Perzentile) werden jeweils einer Qualitätseinstufung zugeordnet. Hierbei ist zu beachten, dass Übergangs- und Küstengewässer strengeren Regeln unterliegen. Die EU-Richtlinie spiegelt mit den höheren Anforderungen an Küsten- und Übergangsgewässer im Wesentlichen die durchweg hohe hygienische Qualität der Küstengewässer wieder. Eine Badestelle eines Übergangs-Küstengewässers, deren Grundbelastung schwankt, wird viel eher als „mangelhaft“ eingestuft als eine Binnengewässer Badestelle, da die Anforderungen an Binnengewässer niedriger sind.
Die Tabellen zeigen, dass strengere Maßstäbe an die hygienische Qualität für Küsten- und Übergangsgewässer angelegt werden als an Seen und Flüsse.
Aus der Nds. Badegewässerverordnung (10. April 2008):
Anforderungswerte für Binnengewässer (Seen und Flüse) |
|||
Parameter |
ausgezeichnet |
gut |
ausreichend |
Intestinale Enterokokken |
200 (*) |
400 (*) |
330 (**) |
Escherichia coli |
500 (*) |
1000 (*) |
900 (**) |
Anforderungswerte für Küsten- und Übergangsgewässer |
|||
Parameter |
ausgezeichnet |
gut |
ausreichend |
Intestinale Enterokokken |
100 (*) |
200 (*) |
185 (**) |
Escherichia coli |
250 (*) |
500 (*) |
500 (**) |
(*) Auf der Grundlage einer 95-Perzentil-Bewertung
(**) Auf der Grundlage einer 90-Przentil-Berechnung
Als Übergangsgewässer bezeichnet man Gewässerabschnitte an den Flussmündungen zur Nordsee, die recht weit ins Binnenland hinein reichen. Die Festlegung der Grenzen der Übergangsgewässer erfolgte bislang ausschließlich aufgrund ökologischer Zusammenhänge gemäß Wasserrahmenrichtlinie wie z.B. schwankendem Salzgehalt oder wechselnden Wasserständen. Bei der hygienischen Beurteilung nach der EU-Badegewässer-Richtlinie wird an Übergangsgewässer allerdings der gleiche hohe Maßstab wie für die Küstengewässer angelegt und nicht der Maßstab für Flüsse und Seen im Binnenland.
Die EU-Badegewässer-Richtlinie weist vier mögliche Einstufungen aus und unterscheidet zwischen „ausgezeichneter“, „guter“, „ausreichender“ und „mangelhafter“ Badegewässerqualität.(siehe Symbole der Europäischen Union)
Badegewässer mit „ausgezeichneter“ oder „guter“ Qualität befinden sich in einem stabilen Gleichgewicht und sind damit frei von Beanstandungen durch Fäkalkeime. In Badegewässern mit „ausreichender“ Qualität können häufiger erhöhte Keimzahlen der mikrobiologischen Parameter auftreten. Für „mangelhafte“ Badegewässer sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes angemessene Maßnahmen zur Verminderung, Verringerung bzw. Beseitigung der Verschmutzungsursachen durchzuführen.
Es kann aber auch ein Abraten vom Baden oder aber auch ein Verbot vom Baden ausgesprochen werden, wenn für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1800 Koloniebildende Einheiten (KBE)/100 ml oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/ 100 ml festgestellt wird, so gilt das Badegewässer zum Baden als ungeeignet. Ein Badeverbot ist eine Bewirtschaftungsmaßnahme an einem Gewässer, um die Badenden keiner gesundheitlichen Gefährdung durch Verschmutzung auszusetzen. Es gibt zeitweilige oder dauerhafte Badeverbote, wobei auf die Verbote bzw. das Abraten vom Baden durch das Aufstellen von Schildern am Badegewässer hingewiesen wird.
Die auf Europarecht beruhende Niedersächsische Badegewässerverordnung vom 10. April 2008 regelt die Bewirtschaftung der Badegewässer und bezieht hierfür die Öffentlichkeit mit ein. Der Landkreis Leer bietet Ihnen in diesem Rahmen die Möglichkeit, sich an der Beurteilung von Badegewässern zu beteiligen und sich über sie zu informieren.
Als Nutzer können Sie Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden über EU-Badegewässer an uns, dem Landkreis Leer, herantragen. Wichtig sind auch Hinweise zu anderen Badestellen/Gewässern, die bisher NICHT auf der Liste der EU-Badestellen aufgeführt sind und daher auch nicht vom Gesundheitsamt überwacht werden.
Nutzen Sie hierfür bitte das notwendige Formblatt.
Escherichia coli und Intestinale Enterokokken
Bei diesen beiden Bakterienarten handelt es sich um „Indikatorkeime“, die normalerweise bei Menschen und bei Säugetieren in großer Zahl im Dickdarm vorkommen. Durch Menschen und Tiere können aber die unterschiedlichsten Krankheitserreger, wie zum Beispiel Viren, Bakterien, Einzeller und Würmer direkt mit Fäkalien oder indirekt über Abwässer oder Abschwemmungen in die Badegewässer gelangen. Diese können wegen der vielfältigen Möglichkeiten ihres Vorkommens aber nicht direkt gemessen werden. Da die meisten Erreger über die Aufnahme von fäkalienverseuchtem Wasser mit dem Mund durch Verschlucken übertragen werden, ist es üblich, den Belastungszustand eines Gewässers mit Warmblüterfäkalien über sog. "Indikatorkeime" zu bestimmen, welche selbst aber nicht unbedingt Erkrankungen auslösen.
Escherichia coli sterben normalerweise in der Umwelt mehr oder weniger rasch ab. Festgestellte Belastungen zeigen somit eine relativ frische Verunreinigung mit Warmblüterfäkalien an. Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse haben sich auch Intestinale Enterokokken als aussagekräftige Indikatorkeime für das mögliche Vorhandensein von Krankheitserregern erwiesen. Enterokokken kommen vor allem in tierischen Fäkalien in hoher Konzentration vor und können auch länger in der Umwelt überleben. Dadurch kann ihr Nachweis ein Indiz für eine länger zurückliegende Kontamination sein.
pH-Wert
Der pH-Wert ist das Maß für den sauren oder basischen Charakter einer Lösung (0 - 7 = sauer, 7 = neutral, 7 - 14 = basisch). Der pH-Wert liefert auch Angaben über die Wasserqualität. Er hat jedoch keine unmittelbare gesundheitliche Bedeutung bei üblichen und natürlichen Badegewässern.
Transparenz / Sichttiefe
Die Transparenz ist ein wichtiges ästhetisches Merkmal von Badegewässern. Sie kann durch natürliche Umstände oder durch Verschmutzungen beeinträchtigt werden. Eine verminderte Transparenz kann Konsequenzen z. B. für die Rettung verunglückter Personen haben, andererseits ist der Wert in vielen Gewässern bereits aus natürlichen Gründen (z. B. Moorwasser) beeinträchtigt.
Qualitätsübersicht der Badegewässer im Landkreis Leer (PDF, 84 kB)
Beteiligung der Öffentlichkeit im Landkreis Leer (PDF, 262 kB)