Innerhalb des Gesundheitsamts ist die Gesundheitsaufsicht zuständig für gesetzlich festgelegte Überwachungsmaßnahmen sowie für Aufgaben des Infektionsschutzes. Durch regelmäßige Begehungen der Einrichtungen, die der Hygieneüberwachung unterliegen, soll geprüft werden, ob dort die anzuwendenden rechtlichen Vorgaben bezüglich hygienischer Erfordernissebeachtet werden.
» Überwachung der Badegewässer und der Schwimmbäder
» Überwachung des Leichen und Bestattungswesens, Ausstellen von Leichenpässen und Umbettungsbescheinigungen
» Umweltmedizinische Beratung und Raumluftmessung wie z.B. Schimmelpilze, Lösemittel
» Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz wie z.B. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Altenheimen
» Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für den Lebensmittel und Betreuungsbereich
» Beratung bei Schädlingsbefall und Bestimmung von Ungeziefer.
» Überwachung nach der Hygieneverordnung
Für die Bereiche:
Stadt Borkum - Gemeinde Westoverledingen
Stadt Weener - Gemeinde Bunde - Gemeinde Jemgum - Gemeinde Ostrhauderfehn - Gemeinde Rhauderfehn
Samtgemeinde Filsum - Samtgemeinde Hesel - Gemeinde Uplengen
Stadt Weener
Stadt Leer - Gemeinde Moormerland