Gesundheitsberichterstattung (GBE) wird definiert als „Lagebeschreibung und Ermittlung von vordringlichen Handlungsbedarfen im Hinblick auf die gesundheitliche Lage und Versorgung von Bevölkerungsgruppen. GBE zieht dazu gesundheitsbezogene Daten und Informationen heran, bewertet sie [...], analysiert sie [...] und stellt sie verdichtet und adressenorientiert dar. GBE ist auf Wiederholbarkeit und Vergleichbarkeit angelegt".
(Kellerhof M.: Praxishandbuch Gesundheitsberichterstattung. Düsseldorf: Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, 2. Auflage, 1998, S. 18)
Die kommunale Gesundheitsberichterstattung ist in fast allen Bundesländern als Pflichtaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vorgesehen. Sie zielt darauf ab, über die gesundheitliche Lage der Bürger zu informieren.
Die Berichte zeigen Handlungsbedarfe auf und beinhalten Handlungsempfehlungen an Politik und Verwaltung. Somit können sie als Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden. Für eine effiziente und effektive Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist eine kontinuierliche Analyse der gesundheitlichen Versorgungsfelder unerlässlich. Aus diesem Grund ist die Kommunale Gesundheitsberichterstattung ein wichtiges Instrument für gesundheitspolitische Planungen.
Bericht zur Gesundheit von Schulkindern 2009
Bericht zur Gesundheit von Schulkindern im Landkreis Leer 2012
Bericht zur Gesundheit von Schulkindern im Landkreis Leer 2013
Bericht zur Gesundheit von Schulkindern im Landkreis Leer 2014
Bericht zur Gesundheit von Schulkindern im Landkreis Leer 2015
Bericht zur Gesundheit von Schulkindern im Landkreis Leer 2016