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Reisemedizin im Landkreis Leer
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Reisemedizinische Impfberatung im Landkreis Leer

Der internationale Reiseverkehr hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen. Man reist nicht nur häufiger, sondern auch zu ferner gelegenen Zielen. Vor allem bei Reisen in tropische und subtropische Länder gibt es gesundheitliche Risiken.

Die Hälfte aller in diese Länder Reisenden erkrankt während oder nach der Reise; 10% müssen wegen dieser gesundheitlichen Probleme einen Arzt aufsuchen; 8% erkranken so schwer, dass sie vorübergehend bettlägerig werden. Immerhin noch 3% dieser Reisenden sind auch nach Rückkehr aus dem Urlaub noch arbeitsunfähig. Die Information über gesundheitliche Risiken im europäischen Ausland und auf anderen Kontinenten sowie das Wissen, wie diese Gesundheitsrisiken vermieden oder reduziert werden können, ist Aufgabe der Reisemedizin.

Basis für das Vermeiden von Erkrankungen auf Reisen ist die Information des Reisenden über die Gesundheitsrisiken in seinen Gastgeberländern. Neben Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen und das prophylaktische Einnehmen von Medikamenten (z. B. Chemoprophylaxe vor Malaria) kann auch das Einhalten gewisser Verhaltensregeln die Infektion mit Krankheiten vermeiden. Zu dieser Expositionsprophylaxe gehören zum Beispiel der Schutz gegen die Stiche krankheitsübertragender Gliedertiere (Vektoren) durch Bettnetze, die Befolgung grundlegender Hygieneregeln oder die Verwendung von Sonnenschutzmitteln.

Individuelle Beratung

In den Sprechstunden legen wir Wert auf ein vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Patienten. Kernpunkt dieses Verhältnisses ist die ärztliche Fürsorge, die uns ermöglicht, Sie umfassend sowohl über die für Sie persönlich auf Ihrer Reise und vor Ort zu verhütenden Krankheiten, Ihre Risiken und Behandlungsmöglichkeiten, als auch über die für Sie notwendige medikamentöse Prophylaxe und zu empfehlenden Impfungen zu informieren und zu beraten. Notwendige Impfungen können vor Ort durchgeführt werden, sofern die erforderlichen Impfstoffe vorrätig sind.

Da die persönlichen Risiken individuell von Ihren früheren und jetzigen Krankheiten und deren Behandlung, Allergien, dem geplanten Reisestil und persönlichen Vorlieben geprägt sind, erörtern wir diese im persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Erstattung von Reiseimpfungen

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen als freiwillige Leistung die Kosten für Reiseschutzimpfungen. Zusätzlich übernehmen verschiedene Krankenkassen auch die Kostenerstattung der Malariaprophylaxe (Tabletten) bei Auslandsaufenthalten ihrer Versicherten. Grundlage der Erstattung sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes.

Eine Übersicht über Krankenversicherungen, die Reiseimpfungen erstatten, finden Sie im rechten Infokasten.

Gelbfieber

Gelbfieber wird durch das Gelbfiebervirus verursacht. Es wird nur über infizierte Mücken (Moskitos) vom Affen auf den Menschen oder von Mensch zu Mensch übertragen. Gelbfieber tritt in tropischen und subtropischen Regionen in Afrika und Südamerika im „Gelbfiebergürtel“ auf. Die Krankheit beginnt mit Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, Schwindel und Erbrechen.

Nach wenigen Tagen kann eine zweite Krankheitsphase folgen: Erneuter Fieberanstieg, Leibschmerzen, Blutungsneigung, Gelbsucht und Bewusstlosigkeit. Diese zweite Krankheitsphase führt bei ungefähr der Hälfte der Fälle zu einem tödlichen Organversagen. Eine spezifische Behandlung des Gelbfiebers ist nicht verfügbar. Nur eine rechtzeitig durchgeführte Impfung kann vor der Infektion schützen. International wird deshalb von vielen Ländern, in denen Gelbfieber vorkommt oder in denen sich das Gelbfiebervirus ausbreiten kann, bei der Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet im Interesse des Schutzes vor einer Einschleppung eine Gelbfieberimpfbescheinigung gefordert. Darüber hinaus empfehlen alle Gelbfieber-endemischen Länder allen Einreisenden die Impfung im Interesse ihres Individualschutzes.

Die Impfung muss von einer durch die Landesbehörden autorisierten Gelbfieberimpfstelle vorgenommen und in den Impfpass eingetragen werden. Die internationale Bescheinigung über die Impfung ist 10 Jahre gültig (vom 10.Tag nach der Impfung). Bei einer erneuten Impfung innerhalb dieser Zeit wird die Bescheinigung sofort für weitere 10 Jahre gültig.

Impfstoff

Der Impfstoff erhält lebende, abgeschwächte Gelbfieberviren, die in bebrüteten Hühnereiern  vermehrt wurden. Der Impfstoff wird gespritzt (intramuskulär oder subkutan). Der Impfschutz besteht danach lebenslang; aber viele Länder bestehen weiterhin auf Auffrischungsimpfungen!

Die Gelbfieberimpfung kann gleichzeitig mit anderen Impfungen vorgenommen werden. Ist dies nicht möglich, sollte zu einer anderen Impfung mit Virus-Lebendimpfstoff (z.B. Masern - Mumps – Röteln - Windpocken) ein Mindestabstand von 4 Wochen eingehalten werden. Die Gelbfieberimpfung sollte frühestens 3 Monate nach der Gabe eines Immunglobulins durchgeführt werden.

Wer soll nicht geimpft werden?

Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber leidet, sollte nicht geimpft werden. Kinder unter 6 Monaten dürfen nicht geimpft werden, Kinder zwischen vollendetem 6. und 9. Lebensmonat nur bei unaufschiebbaren Reisen und unter besonderen Umständen (z. B. Gelbfieberausbruch im Reiseland). Personen ab 60 Jahre haben ein höheres Risiko für schwere Impf-Nebenwirkungen und sollten deshalb nur geimpft werden, wenn ein hohes und unvermeidbares Risiko einer Gelbfieberinfektion vorliegt.

Wer an einer schweren Überempfindlichkeit (Allergie) gegen Hühnereiweiß leidet, darf nicht geimpft werden. Patienten mit einer Immunmangelkrankheit angeboren, erworben oder durch Medikamente bedingt sollten nicht oder nur nach strenger ärztlicher Abwägung der Risiken geimpft werden (z. B. Tumorpatienten während der Strahlen oder Chemotherapie, AIDS-Patienten).

Schwangeren wird die Impfung vor allem in den ersten 3 Monaten nicht empfohlen, sie sollten daher eine Reise in Gelbfiebergebiete nach Möglichkeit vermeiden. Ist die Reise nicht vermeidbar und die Impfung notwendig, kann aber auch eine Schwangere gegen Gelbfieber geimpft werden, dasselbe gilt für stillende Mütter. Eine versehentlich in der Schwangerschaft gegebene Gelbfieberimpfung ist kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.

Kontakt

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26789 Leer (Ostfriesland)
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Fax: 0491 926-1140
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