Beratung und Hilfen für Schwangere
Wir bieten Unterstützung und Hilfen bei allen Fragen, die die Schwangerschaft betreffen, an. Bei Bedarf vermitteln wir Adressen von zuständigen Behörden, Vereinen, Elterngruppen und Initiativen, die Hilfen vermitteln können.
Anträge an die Stiftung „Familie in Not"
Wer kann einen Antrag stellen? 
Jede schwangere Frau, die in einer Notlage ist.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Die Schwangerschaft muss noch andauern.
Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden
Was kann ich beantragen?
Erstausstattung
Umstandskleidung
Möbel für das Kinderzimmer
Ausbau des Kinderzimmers
Ein Stiftungsantrag kann nur über eine anerkannte Beratungsstelle gestellt werden.
§ 219 - Beratung
Wir sind anerkannte Beratungsstelle gemäß den gesetzlichen Vorschriften für die Schwangerschaftskonfliktberatung. Den ratsuchenden Frauen steht eine Sozialarbeiterin zur Verfügung, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung eine Beratung durchführen kann. Am Ende der Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik
Wir bieten Beratung an, wenn Sie einen unsicheren oder auffälligen Befund erhalten haben und Rat und Hilfe benötigen.
Sexualpädagogische Jugendarbeit
Auf Wunsch und in Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendzentren
usw.bieten wir Informationsgespräche im Gesundheitsamt an und führen Veranstaltungen in Schulen und anderen Einrichtungen durch.
Broschüren und Materialien zum Thema "Sexualpädagogik" können von Schulen bei der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kostenfrei bestellt werden.