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Die zwei Standbeine der Überwachung sind die Kontrolle der Betriebe und die Entnahme von Proben.
Einer Kontrolle unterliegen grundsätzlich alle Betriebe, die mit Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen zu tun haben. Das Hauptaugenmerk richtet sich dabei auf die Kontrolle der Hersteller von Lebensmitteln. Aber es werden natürlich auch der Einzelhandel, die Gastronomie, Markt- und Imbißstände, sowie Lagerbetriebe für Lebensmittel kontrolliert. Dabei richtet sich die Kontrollfrequenz bei den Betrieben nach einer erstellten Risikobewertung, in die sowohl die regionale Bedeutung des Betriebes, die Sensibilität der hergestellten Produkte und der Verbrauchergruppe, als auch die baulichen und hygienischen Gegebenheiten einfliessen. Das Wiedervorlagesystem für alle anderen Betriebe richtet sich nach einer Risikoeinschätzung vor Ort. Bei Feststellung von Mängeln während der Routinekontrollen werden Nachkontrollen anberaumt. Als Konsequenzen aus Verstößen gegen die rechtlichen Vorschriften können je nach Schwere der Fälle Verwarnungen, Bußgeldverfahren, besondere Auflagen, Betriebsschliessungen und auch Strafverfahren resultieren.
Die Probenahme erfolgt unter Berücksichtigung des Warenkorbes und deckt sowohl warenkundliche Untersuchungen, als auch Mikrobiologie und Rückstandsanalytik ab. Untersuchungen aufgrund von Verbraucherbeschwerden und Proben, die aus konkreten Verdachtsmomenten während einer Betriebskontrolle resultieren, werden ebenfalls durchgeführt. Die Proben werden in den verschiedenen Instituten des Nds. Landesamtes für Verbaucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht. Untersuchungsergebnisse können im Falle der Beanstandung von sich aus zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen oder auch als Beweismittel für den Hygienestatus eines Betriebes dienen.
Die meisten Gewerbetreibenden kennen uns bereits – und die anderen lernen uns früher oder später noch kennen.
Wir verstehen uns nicht nur als ahndende Kontrollbehörde, sondern geben Ihnen auch gern Anregungen und Denkanstöße z.B. bei der Planung von Umbauten, bei der Erstellung von Eigenkontrollkonzepten oder bei Kennzeichnungsfragen.
Es ist es ratsam, uns bereits in der Planungsphase von entsprechenden Bauvorhaben zu beteiligen, damit die hygienischen Grundanforderungen rechtzeitig berücksichtigt werden können.
Wir haben leider die Erfahrung machen müssen, dass z.B. ein vergessenes Handwaschbecken zu großem Ärger und unnötigen Kosten führen kann. Auch bei der Realisierung Ihrer Ideen bzgl. neuer Vermarktungsstrategien von Lebensmitteln und ähnlicher Vorhaben beraten wir Sie gerne bzgl. der notwendigen hygienischen und lebensmittelrechtlichen Aspekte. Zu einigen Themen haben wir für Sie Informationsmaterial und Merkblätter zusammengestellt, die Sie sich hier ansehen, ausdrucken oder herunterladen können.
Infoblatt für Berufstätige im Lebensmittelgewerbe (PDF, 48 kB)
Meldung nach Artikel 6 (An- und Abmeldung sowie Änderungsmitteilung von Lebensmittelunternehmern) (PDF, 57 kB)
Merkblatt für Vermarkter Obst und Gemüse (PDF, 63 kB)
Antrag 2073-2005 Ausnahmegenehmigung (PDF, 86 kB)
Geflügelkenntlichmachung (PDF, 70 kB)
Hinweise zum Bauvorhaben (PDF, 68 kB)
Käsekennzeichnung (PDF, 77 kB)
Kentlichmachung Allergene Zusatzstoffe (PDF, 106 kB)
Lagertemperaturen (PDF, 75 kB)
Ortsveränderliche Verkaufseinrichtung (PDF, 259 kB)