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Die Fleisch- und Geflügelfleischhygieneüberwachung erstreckt sich auf amtliche, unabhängige Kontrollen der Schweine-, Rind-, Kalb- und Geflügelfleischproduktion vor und nach der Schlachtung.
Die Kontrolle innerhalb der Lebensmittelkette beginnt beim Schlachtgeflügel bereits im Herkunftsbetrieb, bei den übrigen Schlachttieren bei der Anlieferung des Lebendviehs am Schlachthof und reicht bis zur Ladentheke ("from the stable to the table"), ist also eine wesentliche Aufgabe im gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Die Arbeit im Bereich Fleischhygiene/Geflügelfleischhygiene beinhaltet insbesondere die
Infoblatt für Berufstätige im Lebensmittelgewerbe (PDF, 48 kB)
Meldung nach Artikel 6 (An- und Abmeldung sowie Änderungsmitteilung von Lebensmittelunternehmern) (PDF, 57 kB)
Merkblatt für Vermarkter Obst und Gemüse (PDF, 63 kB)
Antrag 2073-2005 Ausnahmegenehmigung (PDF, 86 kB)
Geflügelkenntlichmachung (PDF, 70 kB)
Hinweise zum Bauvorhaben (PDF, 68 kB)
Käsekennzeichnung (PDF, 77 kB)
Kentlichmachung Allergene Zusatzstoffe (PDF, 106 kB)
Lagertemperaturen (PDF, 75 kB)
Ortsveränderliche Verkaufseinrichtung (PDF, 259 kB)