Stipendien für Allgemeinmediziner:innen
Zur Gewinnung von ärztlichem Nachwuchs hat der Landkreis Leer die Vergabe von jährlich drei Stipendien zur Förderung von Medizinstudent:innen ausgelobt. Ziel ist es, Student:innen zu fördern, die sich schon frühzeitig für die vertragsärztliche Tätigkeit als Allgemeinmediziner:innen im Landkreis Leer entscheiden.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Oktober eines Jahres
Wer kann sich bewerben? | Studierende, die bereits die Zusage für einen Studienplatz in Humanmedizin haben oder bereits Humanmedizin studieren sowie die Weiterbildung in Allgemeinmedizin absolvieren und im Landkreis Leer als Allgemeinmediziner arbeiten wollen. |
Förderhöhe? |
Der Landkreis Leer fördert die Stipendiaten in den ersten beiden Studienjahren mit 400,00€ monatlich und ab dem fünften Semester mit 600,00€ monatlich. |
Förderdauer? |
Maximal 75 Monate. |
Verpflichtung? |
Die Stipendiaten verpflichten sich nach der Weiterbildung für zwei bzw. drei Jahre im Landkreis Leer als Allgemeinmediziner tätig zu sein. |
Weitere Informationen zur Vergabe der Stipendien und zum Bewerbungsverfahren finden Sie in der Richtlinie:
- Vergabe-Richtlinie von Stipendien des Landkreises Leer fur Studierende der Humanmedizin (m:w:d)PDF-Datei: (172 kB)
Studierende/Auszubildende der Hebammenwissenschaften
Zur Gewinnung von Nachwuchs im Bereich der Hebammen (m/w/d) hat der Landkreis Leer die Vergabe von jährlich drei Stipendien zur Förderung von Auszubildenden/Studenten ausgelobt. Ziel ist es, Auszubildende und Studenten zu fördern, die sich schon frühzeitig für die Tätigkeit als Hebamme im Landkreis Leer entscheiden.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. November eines Jahres
Wer kann sich bewerben? | Auszubildende oder Studierende der Hebammenwissenschaften |
Förderhöhe? | Der Landkreis Leer fördert die Stipendiaten in den ersten drei Ausbildungs-/Studienjahren mit 200,00€ monatlich und ab dem siebten Semester mit 300,00€ monatlich. |
Förderdauer? | Maximal 36 Monate (Ausbildung) bzw. 48 Monate (Studium). |
Verpflichtung? | Die Stipendiaten verpflichten sich nach der Ausbildung/dem Studium für die Förderdauer im Landkreis Leer als Hebamme tätig zu sein. |
Weitere Informationen zur Vergabe der Stipendien und zum Bewerbungsverfahren finden Sie in der Richtlinie: