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Chancengleichheit von Frauen und Männern

„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise."

- Niedersächsische Verfassung, Art. 3, Abs. 2, Satz 3 -

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist festgeschrieben, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Zudem verpflichtet die Niedersächsische Verfassung den Verfassungsauftrag umzusetzen.

Gleichstellungsbeauftragte

1993 wurde das Frauenbeauftragtengesetz verabschiedet, seit dem haben die kommunalen Gebietskörperschaften eine Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Durch eine Gesetzeserneuerung wurden die „Frauenbeauftragten" 2005 in „Gleichstellungsbeauftragte" umbenannt. Damit wurde herausgestellt, dass grundsätzlich die geschlechtsspezifischen Benachteiligungen beider Geschlechter abgebaut werden sollen.

Eines der zentralen Themen der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist „die Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Diese ist ausdrücklich im Gesetz als Aufgabenfeld benannt worden, weil sie eine wesentliche Voraussetzung für die faktische Gleichstellung der Geschlechter ist.

Mögliche Arbeitsfelder

  • Arbeitsmarkt und Beschäftigungsförderung
  • Berufswahl und Erweiterung des Spektrums
  • Frauen / Mädchen und Gesundheit
  • Gewalt gegen Frauen / Mädchen
  • Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund
  • Alleinerziehende Frauen / Männer
  • Behinderte Frauen und Mädchen
  • Geschlechter unabhängige Chancengleichheit
  • Maßnahmen zur Bewusstseinsförderung
  • Beratung und Hilfe in Einzelfällen
  • Vernetzung regionaler / überregionaler Gremienarbeit
  • Zusammenarbeit mit Schulen / Kindergärten / Institutionen / Fraueneinrichtungen / Gruppen vor Ort
  • Herausgabe von Broschüren und Informationsmaterial

Gleichstellungsbeauftragte


 
 Jutta Fröse ist Gleichstellungs- 
 beauftragte des Landkreises Leer und
 unterstützt die Verwaltung zum
 Thema Chancengleichheit.






Sie arbeitet deshalb...

...in der Kommunalverwaltung und -politik

  • Für die betriebliche Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Mit der Verwaltungsspitze und den Fachämtern zu geschlechtsspezifischen Themen
  • In politischen Gremien

...in der Öffentlichkeit

  • In Arbeitsgemeinschaften und Projekten
  • Durch Vorträge, Veranstaltungen und Veröffentlichungen
  • Mit Gruppen, Verbänden und Institutionen
  • Durch Beratung von Fachkräften sowie Bürgerinnen und Bürgern.

Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten variieren nach örtlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten.