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„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise."
- Niedersächsische Verfassung, Art. 3, Abs. 2, Satz 3 -
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist festgeschrieben, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Zudem verpflichtet die Niedersächsische Verfassung den Verfassungsauftrag umzusetzen.
1993 wurde das Frauenbeauftragtengesetz verabschiedet, seit dem haben die kommunalen Gebietskörperschaften eine Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Durch eine Gesetzeserneuerung wurden die „Frauenbeauftragten" 2005 in „Gleichstellungsbeauftragte" umbenannt. Damit wurde herausgestellt, dass grundsätzlich die geschlechtsspezifischen Benachteiligungen beider Geschlechter abgebaut werden sollen.
Eines der zentralen Themen der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist „die Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Diese ist ausdrücklich im Gesetz als Aufgabenfeld benannt worden, weil sie eine wesentliche Voraussetzung für die faktische Gleichstellung der Geschlechter ist.
Mögliche Arbeitsfelder
Jutta Fröse ist Gleichstellungs-
beauftragte des Landkreises Leer und
unterstützt die Verwaltung zum
Thema Chancengleichheit.
Sie arbeitet deshalb...
...in der Kommunalverwaltung und -politik
...in der Öffentlichkeit
Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten variieren nach örtlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten.
Broschüre Eltern im Job (PDF, 3.5 MB)