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Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Art. 3 Abs. 2 die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Damit ist die Gleichstellung der Geschlechter ein verfassungsrechtliches Staatsziel. Die Durchsetzung der Gleichberechtigung und die Beseitigung bestehender Nachteile obliegt Bund, Länder und Kommunen; seit den 1980er Jahren ist die Gleichstellungspolitik institutionell fest verankert.
1987 wurde beim Landkreis Leer das Gleichstellungsbüro / Stabsstelle Frauen- und Familienförderung eingerichtet. Die Gleichstellungsbeauftragte Jutta Fröse unterstützt die Verwaltung zum Thema Chancengleichheit.
Familienfreundlichkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Chancengleichheit von Frauen und Männern mit und ohne Migrationshintergrund, Work-life-Balance; Das sind Schlagworte, die in unserer Zeit kaum noch wegzudenken sind. Für den Landkreis Leer sind sie weit mehr als Schlagworte, die Kreisverwaltung Leer und zahlreiche Kooperationspartner sehen sie als zentrale Bausteine für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung.
Im Lichte der aktuellen Flüchtlingsbewegung und der damit einhergehenden Veränderung der Gesellschaft, ist auch das Thema "Gleichberechtigung" besonders im Fokus.
Der Landkreis Leer hat im Laufe der Jahre verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote geschaffen, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, z. B.