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Elterngeld

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, deren Kinder ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Es ersetzt grundsätzich 67, beziehungsweise 65 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld, das Eltern erhalten, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, beträgt 300 Euro. Eltern mit kleinen Einkommen und Eltern von Geschwisterkindern, die in enger Folge geboren werden, werden besonders gefördert.

Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf zwölf Monatsbeträge Elterngeld. Sie haben Anspruch auf zwei zusätzliche Monate Elterngeld, wenn der jeweils andere Elternteil zugunsten der Kindererziehung die Erwerbstätigkeit einschränkt. Bei gleichem Gesamtvolumen kann das Elterngeld auch auf den doppelten Bezugszeitraum gestreckt werden. Dann werden die halben Monatsbeträge gezahlt.

Das Elterngeld trägt den verschiedenen Familiensituationen Rechnung. Es wird für erwerbstätige, also auch für selbstständige, sowie für erwerbslose Elternteile, für Studierende und Auszubildende, aber auch für Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen für Verwandte bis zum dritten Grad gezahlt. Auch die Höhe des Elterngeldes berücksichtigt unterschiedliche Familien- und Einkommenssituationen. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld erhöht.

Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei den Elterngeldstellen oder als PDF-Datei auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration.


Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ihnen gerne behilflich. Wir wollen Sie in Ihrem individuellen Anliegen bestmöglich beraten. Nehmen Sie zwecks einer notwendigen telefonischen oder persönlichen Beratung vorab bitte per E-Mail Kontakt über die E-Mail-Adresse elterngeld@lkleer.de zu uns auf. Die Sachbearbeitung wird sich zwecks Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen, damit unnötige Wartezeiten vermieden werden können. Hierfür ist es hilfreich, wenn Sie für die Kontaktaufnahme eine Telefon- bzw. Handynummer angeben.

Wir bitte um Verständnis dafür, dass seitens der Elterngeldstelle grundsätzlich keine Vorabberechnungen durchgeführt werden können. Nutzen Sie für Hilfe bei der Planung den seitens des Bundes-Familienministeriums bereitgestellten Elterngeld-Rechner auf der Seite: www.familienportal.de. Damit können Sie verschiedene Möglichkeiten unverbindlich ausprobieren. Außerdem bekommen Sie gleich eine Einschätzung, wie hoch Ihr Elterngeld sein könnte.

Telefon                     

Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes

0491 - 926 1448

B, W, Q

0491 - 926 1250

I, J, K, L, N

0491 - 926 1488

D, M, O

0491 - 926 1482

E, P, S, U

0491 - 926 1349

C, H, R

0491 - 926 1302

F, G, V

0491 - 926 1675

A, T, X, Y, Z


Ergänzende Informationen zum niedersächsischen Elterngeldantrag gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (VO(EU) 2016/679)

Kontakt

Bavinkstraße 23
26789 Leer (Ostfriesland)
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Telefon: 0491 926-0
Fax: 0491 926-1571
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