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Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.


Das Elterngeld unterstützt Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Es schafft einen Ausgleich. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten, die auch miteinander kombiniert werden können:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass seitens der Elterngeldstelle grundsätzlich keine Vorabberechnungen durchgeführt werden können. Eine Orientierung, wie hoch Ihr Elterngeld sein kann, können Sie mit dem Elterngeldrechner unverbindlich online ausrechnen lassen.

Elterngeld im Detail

Das Elterngeld ersetzt grundsätzich 67, beziehungsweise 65 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld, das Eltern erhalten, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, beträgt 300 Euro. Eltern mit kleinen Einkommen und Eltern von Geschwisterkindern, die in enger Folge geboren werden, werden besonders gefördert.

Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf zwölf Monatsbeträge Elterngeld. Sie haben Anspruch auf zwei zusätzliche Monate Elterngeld, wenn der jeweils andere Elternteil zugunsten der Kindererziehung die Erwerbstätigkeit einschränkt. Bei gleichem Gesamtvolumen kann das Elterngeld auch auf den doppelten Bezugszeitraum gestreckt werden. Dann werden die halben Monatsbeträge gezahlt.

Das Elterngeld trägt den verschiedenen Familiensituationen Rechnung. Es wird für erwerbstätige, also auch für selbstständige, sowie für erwerbslose Elternteile, für Studierende und Auszubildende, aber auch für Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen für Verwandte bis zum dritten Grad gezahlt. Auch die Höhe des Elterngeldes berücksichtigt unterschiedliche Familien- und Einkommenssituationen. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld erhöht.

Elterngeld beantragen

Folgende Möglichkeiten stehen für Ihren Elterngeldantrag zur Verfügung:

  1. Antragsformular in Papierformat
    Die aktuellste Version des Antragsformular in Papierformat steht auf der Seite des Landes Niedersachsen als interaktive PDF zur Verfügung.

  2. Serviceportal Niedersachsen
    Daneben steht Ihnen der Antragsvordruck auch auf dem Serviceportal Niedersachsen zur Verfügung.

  3. ElterngeldDigital
    Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei der Elterngeldstelle des Landkreises Leer einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen handschriftlich zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen. 

Ergänzende Informationen zum niedersächsischen Elterngeldantrag gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung

Individuelle Beratung

Unsere Mitarbeiter:innen sind Ihnen gerne behilflich. Wir wollen Sie in Ihrem individuellen Anliegen bestmöglich beraten. Nehmen Sie für eine notwendige telefonische oder persönliche Beratung vorab bitte per E-Mail Kontakt über das Kontaktformular zu uns auf. Die Sachbearbeitung wird sich zwecks Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen, damit unnötige Wartezeiten vermieden werden können. Hierfür ist es hilfreich, wenn Sie für die Kontaktaufnahme eine Telefon- bzw. Handynummer angeben.

Die Zuständigkeit ergibt sich aus den Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens.

Anfangsbuchstaben
Durchwahl

A, T,

0491 926 1675

B, P, Q

0491 926 1448

D, I, M, O, X, Y

0491 926 1488

E, S, C

0491 926 1482

F, H, Z

0491 926 1302

G, R, V

0491 926 1349

 J, K, L

0491 926 1250

N, U, W

0491 926 3527

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