Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a Sozialgesetzbuch VIII
Ambulante Eingliederungshilfen
Therapeutische/heilpädagogische Maßnahmen, die der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen und der Entfaltung seiner Persönlichkeit dienen und eine drohende Behinderung vermeiden, beziehungsweise eine vorhandene Behinderung mildern helfen.
Teilstationäre Eingliederungshilfe
Betreuung eines seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung bedrohten Kindes in einem Heilpädagogischen Kindergarten oder in Form eines Integrationsangebotes in Regelkindergärten.
Stationäre Eingliederungshilfen
Betreuung und Versorgung von seelisch behinderten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heimen, die ihr Angebot speziell auf die Bedürfnisse von seelisch behinderten jungen Menschen ausgerichtet haben.