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Das Jugendamt ist nach § 42 SGB VIII verpflichtet, Kinder und Jugendliche in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet.
Das Jugendamt hat für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen zu sorgen, zu beraten und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen.
Die Personensorgeberechtigten müssen benachrichtigt werden und innerhalb von 24 Stunden müssen die Erziehungsberechtigten entweder ihr Einverständnis für die Unterbringung geben oder, wenn die Kinder oder Jugendlichen nicht zurück ins Elternhaus können, das Vormundschaftsgericht einschalten.
Kinder werden in der Schutzstelle "Wegweiser" in Leer aufgenommen und Jugendliche in der Jugendhilfsstelle in Nortmoor. In diesen Hilfsstellen werden Kinder und Jugendliche vorübergehend betreut und versorgt bis ihr weiterer Verbleib geklärt ist.
Auch von der Polizei aufgegriffene Jugendliche, die von Zuhause oder aus einem Heim ausgerissen sind, werden in Obhut genommen und ihren Eltern oder den betreffenden Einrichtungen zugeführt.