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Heimerziehung

Wenn Zuhause gar nichts mehr geht und alle anderen Hilfen ausgeschöpft sind, kann der vorübergehende Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen in einem Heim die notwendige Hilfe sein. Diese Hilfe soll so lange wie nötig und so kurz wie möglich sein. Wenn es irgendwie möglich ist, soll der Aufenthalt in einem Heim in der Nähe des sozialen Umfeldes sein, manchmal ist aber auch eine größere Entfernung sinnvoll.

Diese Hilfe wird von den Eltern oder den Personensorgeberechtigten, manchmal auch vom Vormund beim Jugendamt beantragt. Ob und in welchem Heim diese Hilfe durchgeführt wird, entscheidet im Jugendamt eine Helferkonferenz, auch Erziehungskonferenz genannt, in der verschiedene Fachleute zu einer Entscheidung kommen. Da diese Hilfe sehr kostenintensiv ist, werden die Eltern zu den Kosten herangezogen und andere Leistungen, wie Kindergeld etc. zieht das Jugendamt ein.

Es gibt eine Vielfalt von Heimen, u.a.:

  • Kleinstheime mit familiären Charakter
  • Heilpädagogische oder therapeutische Heime
  • Große Heime mit Sonderschulen und beruflichen Qualifikationen
  • Wohngemeinschaften
  • Betreutes Wohnen
  • Heime mit besonderen pädagogischen Angeboten

Kontakt

Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
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Telefon: 0800 51-12345 (Die Zentrale Rufnummer ist von Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr und Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr zu erreichen)
Fax: 0491 926-1753