Das Jugendamt des Landkreises Leer bietet zwei Gerichtshilfen an:
Familiengerichtshilfe (Beratung/Vermittlung in Fragen von Trennung/Scheidung/Umgang und Sorgerecht, Stellungnahmen an das Gericht) und
Jugendgerichtshilfe (soziale Diagnostik bei straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden, deren Beratung und Unterstützung sowie Gewährung von Hilfen zur Erziehung, Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, Kontrolle von Weisungen und Auflagen des Gerichts.