Das Jugendamt sucht aktuell wieder Menschen, die Interesse an der Ausübung des Amtes eines Jugendschöffen haben. Die Amtszeit der Schöffen beginnt 2024 und endet mit Ablauf des Jahres 2028.
Die Bewerber:innen müssen über eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache verfügen, damit sie in der Lage sind, dem Verfahren zu folgen. Sie müssen am 01.01.2023 das 25. Lebensjahr vollendet haben, aber noch jünger sein als 70 Jahre. Sie müssen ihren Wohnsitz im Landkreis Leer haben und gesundheitlich für das Amt geeignet sein sowie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Der Jugendhilfeausschuss wird einen Wahlvorschlag für die Besetzung der Ämter der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen beim Amtsgericht Leer und beim Landgericht Aurich erarbeiten. Der Vorschlag wird insgesamt 44 Personen für den Bezirk des Amtsgerichtes Leer und 4 Personen für den Bezirk des Amtsgerichtes Emden, die ihren Wohnsitz auf der Insel Borkum haben sollten umfassen.
Die Aufgaben im Detail, die Einsatzzeiten und weitere Informationen gibt es beim Land Niedersachsen oder unter www.schoeffenwahl.de.
Alternativ zur Online-Bewerbung kann das Formular auch ausgefüllt, ausgedruckt und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie postalisch zugesandt werden:
Jugendschöffenwahl fur die Amtsperiode 2024 bis 2028 (PDF, 41 kB)
Name, ggf. Geburtsname*
Vorname*
Geburtsdatum*
Geburtsort*
Staatsangehörigkeit*
Anschrift (Straße, Nummer, Postleitzahl und Ort)*
Telefon
E-Mail-Adresse
Die gesetzlich notwendigen Daten werden veröffentlicht, wenn Sie vom Jugendhilfeausschuss auf die Vorschlagsliste für Jugendschöffen gewählt werden. Von Ihrer Anschrift wird nur der Wohnort mit PLZ, ggf. der Ortsteil, von Ihrem Geburtsdatum nur das Jahr veröffentlicht.
Beruf (bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit)*
Bitte kreuzen Sie die folgenden Aussagen an, die auf Sie zutreffen. Die Beantwortung ist freiwillig, eine Überprüfung durch das Gericht ist im Falle einer Wahl aber zulässig.
Ich bin in den letzten zehn Jahren nicht zu einer Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als sechs Monaten verurteilt worden.Gegen mich läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder sonstigen Straftaten, das zum Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ehrenämter führen kann.Ich verfüge über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, um das Amt einer Jugendschöffin/eines Jugendschöffen wahrnehmen zu können.Ich fühle mich den gesundheitlichen Anforderungen einer mehrstündigen/mehrtägigen bzw. über mehrere Wochen/Monate andauernden Hauptverhandlung in Strafsachen gewachsen.Ich war nie hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiterin/hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR.Ich befinde mich nicht in der Insolvenz und habe auch keine eidesstattliche Versicherung über mein Vermögen abgegeben.
Ich habe folgende Erfahrung in der Jugenderziehung:*
Meine Bewerbung für das Amt begründe ich wie folgt (freiwillige Angabe):
Waren Sie bereits als Jugendschöff:in tätig?* Bisher keine Wahlperiode Erste Wahlperiode Zweite Wahlperiode
Für den Fall meiner Wahl bevorzuge ich das Schöffenamt* am Amtsgericht am Landgericht
Für den Fall meiner Wahl bevorzuge ich das Schöffenamt als* Hauptjugendschöffin / Hauptjugendschöffe Jugendersatzschöffin / Jugendersatzschöffe
*Ich bin damit einverstanden, dass das Amt für Kinder, Jugend und Familie meime Daten zum Zwecke der Jugendschöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 speichern darf.
*Ich bin damit einverstanden, dass auch die freiwilligen Daten an die Gemeindevertretung und den Schöffenwahlausschuss weitergegeben werden. Die Übermittlung darf nur zum Zweck der Schöffenwahl erfolgen.
Bitte füllen Sie die Pflichtfelder aus.
www.schoeffenwahl.de »