Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist die systematische Gestaltung der Handlungsfelder und Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei geht es darum, laut
§ 1 Sozialgesetzbuch VIII, an der Entwicklung und Erhaltung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien mitzuwirken. Der Landkreis Leer als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist bemüht, eine quantitativ und qualitativ bedarfsgerechte Struktur an Jugendhilfeangeboten vorzuhalten und weiterzuentwickeln.
Aufgaben:
- Datenerhebung und Entwicklung von Jugendhilfekonzepten
- Kindertagesstättenbedarfsplanung
- Regionale Vereinbarung für gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in Tageseinrichtungen
- Statistik / Praktikantenanleitung
- Projektplanung und -evaluation
- Gesamtkoordination "Frühe Hilfen"