© bbBrian - fotolia.com |
© Robert Kneschke - Fotolia |
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte, frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung beziehungsweise es steht ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung.