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Nahverkehr
© Landkreis Leer 
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Allgemeine Vorschrift

Das Land Niedersachsen hat mit der Novellierung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) den kommunalen Aufgabenträgern des öffentlichen Personennahverkehrs auch die Auszahlung der Ausgleichsleistungen für rabattierte Schul- und Ausbildungsverkehre  übertragen.

Der Kreistag des Landkreises Leer hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 die Allgemeine Vorschrift über die Anwendung und Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Pflichten aus der Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbundes Ems-Jade (VEJ) gemäß der Verordnung (EG) 1370/2007 in Form einer Satzung beschlossen.

Am 14.12.2020 hat der Kreistag die Auszahlungssumme erhöht und eine Anordnungsermächtigung der Kreisverwaltung beim Eintritt unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse mit Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Verkehrsunternehmen eingeführt.

Näheres ist der Satzung des Landkreises Leer zu entnehmen.
Siehe auch unter Dokumente rechte Spalte.