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Nahverkehr
© Landkreis Leer 
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Nahverkehrsplan

Der Landkreis Leer ist Aufgabenträger (AT) für den ÖPNV auf seinem Kreisgebiet. Er soll im Sinne der Daseinsvorsorge für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sorgen (vgl. § 2 Abs. 2 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz, NNVG).

Aufgabe des Nahverkehrsplans (NVP):

  • Im NVP wird der Begriff der ausreichenden Verkehrsbedienung konkretisiert.
  • Der NVP stellt die Grundlage zur Planung und Ausgestaltung des Angebotes im ÖPNV dar
  • Nach § 6 Abs. 1 NNVG stellen die AT für ihren Bereich einen NVP für einen Zeitraum von fünf Jahren auf.
  • Bei Bedarf ist der NVP vor Ablauf der fünf Jahre anzupassen und fortzuschreiben.
  • §7c NNVG sieht vor, dass der NVP aufgrund der Kommunalisierung der Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr (vgl. § 7a) und der finanziellen Unterstützung für die Weiterentwicklung des ÖPNV (§ 7b) bis zum Ablauf des 31.12.2019 anzupassen und fortzuschreiben ist.

Der NVP des Landkreises Leer wurde am 26.09.2019 durch den Kreistag beschlossen und kann auf dieser Seite heruntergeladen werden:

Nahverkehrsplan – Download

Anlagen – Download

Titelbild Nahverkehrsplan 2019

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Dokumente

Nahverkehrsplan 2019 - 2023 (PDF, 2.5 MB, Nahverkehrsplan vom 26.09.2019)

Anlagen Nahverkehrsplan (PDF, 9.7 MB)