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Der Eichenprozessionsspinner breitet sich auch im Landkreis Leer aus. Von den Raupen und ihren Nestern gehen Gefahren für die Gesundheit von Menschen aus. Bei der notwendigen Entfernung von Raupe und Nest ist Vorsicht geboten und sollte unbedingt von Fachleuten durchgeführt werden.
Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter. Seine Raupen schlüpfen zwischen Mitte und Ende April überwiegend an Eichen und fressen nachts die Blätter der Bäume. Der Falter ist besonders in warm-trockenen Regionen Europas verbreitet. Wegen zunehmender Trockenheit und Hitze breitet sich der Eichenprozessionsspinner zunehmend weiter nach Norden aus und wird inzwischen auch im Landkreis Leer gesichtet.
Für Menschen und auch Tiere ist der Eichenprozessionsspinner gefährlich. Die Raupen haben giftige Haare mit Widerhaken. Diese können zu schweren allergischen Reaktionen und Entzündungen führen. Augen und Schleimhäute sind dabei besonders empfindlich. Die Gefahr geht nicht nur von den Raupen selbst aus, auch abgestoßene Brennhaare und die abgestreiften Häute an den Gespinnstnestern können Reaktionen auslösen. Zudem arbeiten die Tiere als Schutz die Brennhaare in das Gespinnst ein.
Mögliche Reaktionen nach Kontakt sind:
Bei Auftreten stärkerer Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Befallene Gebiete sollten zur Sicherheit gemieden werden. Ist dieses nicht möglich, dann
Unter der Rufnummer 0491-926 1825 können Sichtungen des Eichenprozessionsspinners im Kreisgebiet gemeldet werden. Die Hotline ist rund um die Uhr und an sieben Tagen die Woche zu erreichen.
Zwar besteht keine Meldepflicht – dennoch hilft es, wenn ein Befall dem Ordnungsamt der Gemeinde oder dem Landkreis Leer gemeldet wird, ganz gleich, ob die Bäume auf privaten oder öffentlichen Grundstücken stehen. Nützlich ist für eine Einschätzung auch, wenn Fotos mitgeschickt werden. Denn es gibt zahlreiche Verwechslungsmöglichkeiten mit den Raupen anderer Arten, die für Mensch und Tier ungefährlich sind.
Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sollte ausschließlich von Fachleuten vorgenommen werden. Vor dem eigenständigen Entfernen der Nester wird ausdrücklich gewarnt. Am besten erprobt sind die Absaugmethode mit einem Spezialgerät sowie das Verkleben mit einem Spezialschaum und anschließender thermischer Behandlung. Diese werden von geschulten Fachkräften durchgeführt, die dabei einen speziellen Atem- und Augenschutz sowie einen Spezialanzug tragen. Für Bäume auf öffentlichem Grund und an öffentlichen Straßen sind die Kommunen zuständig. Privatleute sind für Bäume auf ihren Grundstücken selber verantwortlich, sollten sich aber Rat bei den Behörden holen und unbedingt eine Fachfirma hinzuziehen.
Auf den Einsatz von chemischen Bekämpfungsmitteln wird im Landkreis Leer verzichtet, weil damit keine zuverlässige Beseitigung möglich ist und gleichzeitig unnötige Gefahren und Schäden bei anderen Faltern, Insekten aber auch anderen Tieren sowie Menschen verursacht werden können.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat ein Merkblatt zum Eichenprozessionsspinner erstellt. Auch das Umweltbundesamt sowie das niedersächsische Gesundheitsministerium bieten weitere Informationen an.