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Abfall, Natur, Tiere und Umwelt
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Streuobstwiesen

Förderprogramm Streuobstwiesen tritt in Kraft.

Mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten gehören die Streuobstwiesen zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Mittlerweile gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotoptypen, da ab Mitte des 20. Jahrhunderts der Streuobstanbau in zunehmenden Maße unwirtschaftlich und die Anbauflächen dezimiert wurden.

Aus diesem Grund wird der Landkreis Leer die Neuanlage sowie die Pflege bestehender Streuobstwiesen fördern. Konkret bedeutet dies, dass der Landkreis Leer auf Antrag Zuwendungen für die Pflanzung von Obstbäumen sowie die Einsaat einer extensiven Grünlandmischung mit dem Ziel der Anlage einer Streuobstwiese erteilt. Darüber hinaus soll die Instandsetzung ungepflegter Streuobstwiesen gefördert werden. Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich im Gegenzug zur Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen und zur dauerhaften Durchführung von Pflegemaßnahmen. Die komplette Förderrichtlinie inklusive aller Zuwendungsvoraussetzungen sowie die Antragsformulare sind auf der Homepage des Landkreises Leer einzusehen.

Anträge & Richtlinien

Antrag Streuobstwiesen (PDF, 364 kB)

Richtlinie Streuobstwiesen (PDF, 207 kB)