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Die Hautflüglerberater erhalten für ihre Arbeit eine Aufwandsentschädigung, die unabhängig von Verwaltungsgebühren des Landkreises Leer entstehen und vom Bürger zu erbringen sind. Diese kann im Durchschnitt zwischen 10,00 € und 40,00 € liegen und berechnet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. In schweren, aufwändigen Fällen kann die Pauschale auch höher ausfallen.