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Die Hautflüglerberater erhalten für ihre Arbeit einen Auslagenersatz, der unabhängig von Verwaltungsgebühren des Landkreises Leer entsteht und vom Bürger zu erbringen ist. Dieser liegt im Durchschnitt zwischen 10,00 € und 50,00 € und berechnet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. In schweren, aufwändigen Fällen kann die Pauschale auch höher ausfallen.