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Für einige Tierarten gelten besondere Melde- und Kennzeichnungspflichten.
Voraussetzung zur Möglichkeit der Meldungen in der HI-Tier Datenbank sowie der Bestellung von Ohrmarken und Transpondern ist die Registrierung der Tierhaltung (Vorhandensein einer Registriernummer) sowie die Erfüllung der Melde- und Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse.Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Regelungen.
Pferde/Ponys sind mit einem Transponder zu kennzeichnen und benötigen einen Equidenpass.
Informationen zur Kennzeichnung von Equiden erhalten Sie hier:
Informationen zur Bestellung von Ohrmarken für Rinder erhalten Sie auf der Internetseite des VIT Verden, wo die Ohrmarken auch zu bestellen sind:
Rinder müssen in der zentralen Datenbank HI-Tier gemeldet werden. Was Sie melden müssen und wie gemeldet werden kann, erfahren Sie hier:
Wenn Sie bereits als Rinderhalter in HI-Tier melden und Fehlermeldungen oder Fragen zu den Meldungen haben, dann wenden Sie sich bitte an
Informationen zur Meldung und Kennzeichnung von Schafen und Ziegen erhalten Sie hier:
Informationen zur Meldung von Schweinen erhalten Sie hier:
Schweineohrmarken können Sie telefonisch unter Angabe Ihrer Registriernummr beim Veterinäramt Leer bestellen. Hier übernimmt die Tierseuchenkasse die Kosten, sofern Sie den Tierbestand gemeldet und die Beiträge bezahlt haben. Es gilt ein Mindestbestellwert von 100 Ohrmarken. Wenden Sie sich dafür bitte an