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Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.
Wenn es sich um eine der folgenden Tierarten handelt, ist auch bereits die Haltung nur eines der Tiere anzumelden.
Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde/Ponys, Bienenvölker und Geflügel.
Mehr Informationen zur Anmeldung und Kennzeichnung von Tieren
Ja, das Tier muss bei Abgabe aus dem Bestand mindestens einmal im Leben negativ auf BVD untersucht worden sein. Ausnahme bildet die Abgabe zum Schlachten.
Mehr Infos erhalten Sie im Merkblatt.