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Abfall, Natur, Tiere und Umwelt
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Häufig gestellte Fragen / FAQ

Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

Ich habe mir nur ein Huhn für ein Frühstücksei / ein Schaf als Rasenmäher / ein Schwein zum Mästen und Schlachten zugelegt. Muss ich das auch anmelden?

Wenn es sich um eine der folgenden Tierarten handelt, ist auch bereits die Haltung nur eines der Tiere anzumelden.

Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde/Ponys, Bienenvölker und Geflügel.

Mehr Informationen zur Anmeldung und Kennzeichnung von Tieren

 

Darf ich mein verstorbenes Haustier auf unserem Grundstück beerdigen?

Mehr Informationen erhalten Sie hier

 

Für Rinderhalter: Muss ein Rind bei Abgabe aus dem Bestand auch auf BVD untersucht sein?

Ja, das Tier muss bei Abgabe aus dem Bestand mindestens einmal im Leben negativ auf BVD untersucht worden sein. Ausnahme bildet die Abgabe zum Schlachten.

Mehr Infos erhalten Sie im Merkblatt.

Kontakt

Hinweis: Erreichbarkeit nach Dienstschluss über Leitstelle Wittmund 04462 2043-5585
Friesenstraße 30
26789 Leer (Ostfriesland)
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Telefon: 0491 926-1451
Fax: 0491 926-1374
E-Mail senden