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Die Tierkörperbeseitigung ist ein Teilgebiet der Tierseuchenbekämpfung, welche vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung überwacht wird.
Sie dient der schnellen Beseitigung von Seuchenherden und der allgemeinen Seuchenprophylaxe.
Tote Kleintiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Vögel, Hamster usw. dürfen in Einzelfällen auf dem eigenen Grundstück in einer Tiefe von mindestens 50 cm begraben werden, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt.
Großtiere, insbesondere landwirtschaftliche Nutztiere, werden von der Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH in Kampe abgeholt. Bitte setzen Sie sich umgehend mit der OFK in Verbindung, damit das Tier möglichst schnell abgeholt werden kann:
OFK Oldenburger Fleischmehlfabrik
Tel. 04497/444
Fax: 04497/12 90
internet: www.ofk-kampe.de
Bis zur Abholung verwahren Sie das Tier möglichst so, dass es nicht unmittelbar Witterungseinflüssen ausgesetzt ist und Menschen und Tiere nicht mit ihm in Berührung kommen können.