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Laut Tierschutzgesetz muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, dieses Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen
Einzelheiten hierzu sind durch einschlägige Rechtsverordnungen bzw. Fachgutachten geregelt.
Überprüfungen werden als Stichproben durchgeführt oder sie erfolgen aufgrund von Hinweisen/Anzeigen von Bürgern oder anderen Behörden, z.B. der Polizei.
Wenn Sie den begründeten Eindruck haben, eine bestimmte Tierhaltung sei nicht in Ordnung, so sollten Sie dies dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Leer mündlich oder schriftlich mitteilen. Selbstverständlich stehen Ihnen neben dem zuständigen Mitarbeiter auch die anderen Mitarbeiter des Veterinäramtes als Anlaufstelle zur Verfügung und nehmen Ihr Anliegen an.
Beachten Sie bitte, dass möglichst vollständige Angaben der Tierhalteranschrift bzw. zur Örtlichkeit der Tierhaltung eine zügige Bearbeitung ermöglichen. Zu einer Anzeige gehören für eventuelle Rückfragen auch Name und Telefonnummer des Anzeigenden.
Die Tierärzte des Veterinäramtes werden dann die Tierhaltung überprüfen und sofern erforderlich, notwendige Maßnahmen zur Beseitigung tierschutzwidriger Zustände ergreifen. Solche Maßnahmen können von einer konkreten Anordnung an den Tierhalter zur Abstellung der Mängel bis hin zur Wegnahme von Einzeltieren oder ganzer Tierbestände mit einer Untersagung der Tierhaltung reichen.
Nachstehend haben wir Ihnen einige Informationen zur artgerechten Tierhaltung bei verschiedenen Tierarten zusammengestellt:
Hunde - Merkblatt zur Haltung von Hunden
Hühner - Aktuelle Probleme in der Haltung von Masthühnern
Pferde - Leitlinie zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
Rinder - Niedersächsische Tierschutzleitlinien zur Milchkuhhaltung
Schafe - Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale Weidehaltung von Schafen
Schweine - Tierschutzauflagen für Schweine haltende Betriebe