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Das Ordnungsamt nimmt eine Reihe verschiedener ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. Primär geht es darum, in vielen Bereichen ordnend einzugreifen, um die Bürgern vor Schäden und Gefahren vielfältigster Art und Weise zu bewahren. Es ist nicht im Sinne des Ordnungsamtes, bestrafend tätig zu werden, man könnte es vielmehr erziehend nennen. Es ist leider unvermeidlich, in vielen Bereichen ordnend einzugreifen, damit ein möglichst reibungsloser Umgang unter den Mitbürgern möglich ist.
Es handelt sich dabei um vielfältige Aufgabengebiete:
• Das allgemeine Ordnungsrecht beinhaltet diverse ordnungsrechtliche Aufgaben, wie z.B. die Bekämpfung der Schwarzarbeit, Namensänderungen, Versammlungsangelegenheiten, Brandschutz, OWiG-Verfahren nach dem JuSchG etc.
• Jagd-, Waffen- und Fischereiangelegenheiten
• Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst & Feuerschutzangelegenheiten: Im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz wird die Vorbereitung auf die Bekämpfung von Katastrophen und große Schadenslagen betrieben und ein Katastrophenschutzplan erarbeitet und fortgeschrieben. Der Stab wird ausgebildet und mit Übungen auf eventuelle Einsätze vorbereitet. Zudem werden durch das Ordnungsamt die Feuerwehren unterstützt und beraten. Im Landkreis Leer jährlich rund 15.000 Rettungsdiensteinsätze durchgeführt. Der Landkreis unterhält eine Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) mit Sitz in Leer, wo die Feuerwehrfahrzeuge mit Beladung incl. Atemschutz und Funktechnik gewartet und repariert werden.
• Im Rahmen der Gewerbeangelegenheiten überwacht das Ordnungsamt u.a. das Handwerk, das sonstige Gewerbe und Schornsteinfegerwesen. Es erteilt Erlaubnisse für Bewacher, Makler, Reisegewerbe und Spielhallen nach der Gewerbeordnung. Es ist Aufsichtsbehörde für die Durchführung des Geldwäschegesetzes im sogenannten Nichtfinanzsektor.
• Ausländer- und Asylangelegenheiten