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Jagdangelegenheiten

Im Bereich der Jagdangelegenheiten stellt das Ordnungsamt die jeweiligen Berechtigungs- bzw. Befähigungsausweise aus, überprüft die Antragsteller hinsichtlich ihrer Befähigung, Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung.

Die Jagdbehörde ist u.a. zuständig für Jagdscheinerteilungen, die Prüfung von Jagdpachtverträgen und Genossenschaftssatzungen sowie von Jagdan- und abgliederungen.                   

Waffenangelegenheiten

Um Bereich der Waffenangelegenheiten regelt das Waffengesetz den Umgang, d.h. den Erwerb, Besitz, Überlassung etc. mit Waffen. Hierzu zählen nicht nur Schusswaffen sondern auch Hieb- und Stoßwaffen (Messer, Schlagstöcke etc.).

Das Waffenrecht bzw. Waffengesetz stellt daher ein besonderes und wichtiges Regelungsgebiet im Rahmen der Gefahrenabwehr und Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung für die Bevölkerung dar.

Kontakt

Bavinkstraße 23
26789 Leer (Ostfriesland)
Adresse über Google Maps »

Telefon: 0491 926-1539
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Vom 6. Juli bis einschließlich 31. August 2020 ist die untere Jagd- und Waffenbehörde telefonisch nur eingeschränkt erreichbar:

Montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr.